EStG 1988 § 16: Für die Berücksichtigung von Werbungskosten vor der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung muß der auf Vermietung des Objektes gerichtete Entschluß des StPfl klar und eindeutig nach außen hin in Erscheinung treten
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 131 Heft 6 v. 15.3.1998