Rechtssatz
Ob den Kläger ein Verschulden an der nicht rechtzeitigen Kenntnis der neuen Beweismittel trifft, ist nicht im Vorprüfungsverfahren zu klären.
9 ObA 236/91 | OGH | 04.12.1991 |
Veröff: EvBl 1992/77 S 336 = RdW 1992,248 |
1 Ob 375/97x | OGH | 24.03.1998 |
Beisatz: Nur ausnahmsweise ist dies dann möglich, wenn die Klage - wie hier - jedwede Behauptung vermissen lässt, dass die Verwendung des als Wiederaufnahmegrund angeführten neuen Beweismittels im Vorverfahren ohne Verschulden unmöglich war. (T1) |
9 Ob 52/11d | OGH | 25.10.2011 |
Beisatz: Eine Zurückweisung der Wiederaufnahmsklage wegen Verschuldens des Wiederaufnahmsklägers ist allerdings dann möglich, wenn sich das Verschulden bereits aus den ‑ als richtig angenommenen ‑ Tatsachenbehauptungen der Klage ergibt. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19781123_OGH0002_0070OB00730_7800000_002
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)