Rechtssatz
Dem Käufer einer mit einem wesentlichen Mangel behafteten Sache steht ein Anspruch auf Wandlung schon dann zu, wenn der Veräußerer zunächst vergeblich versucht hat, sie zu verbessern und sich weigert, Maßnahmen zu treffen, die zur Herstellung eines einwandfreien Zustandes erforderlich sind.
8 Ob 77/70 | OGH | 28.04.1970 |
Veröff: HS 7333 |
1 Ob 26/75 | OGH | 30.04.1975 |
Vgl auch; Veröff: EvBl 1976/78 |
7 Ob 614/80 | OGH | 26.06.1980 |
Beisatz: Wird die Herstellung eines einwandfreien Zustandes von einer im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehenen kostspieligen Zusatzleistung abhängig gemacht, muss dies seiner Verweigerung der Verbesserung gleichgehalten werden (hier: gekaufter Schreibautomat kann infolge ständiger Spannungsschwankungen nicht ordnungsgemäß betrieben werden). (T1) |
6 Ob 143/07h | OGH | 13.07.2007 |
Auch; Beisatz: Der Übernehmer kann schon bei Misslingen des ersten Verbesserungsversuchs den Sekundärbehelf (Wandlung oder Preisminderung) in Anspruch nehmen. (T2)<br/>Beisatz: Hier: Erfolglose Verbesserungsversuche an einem Ofen. Bei einem Verbesserungsversuch wurde auch eine zusätzliche Beschädigung der Anlage verursacht. (T3) |
10 Ob 108/07s | OGH | 27.11.2007 |
Auch; Beis wie T2; Beisatz: Hier: „Regendichtheit" eines Oldtimer-Cabrios". (T4) |
5 Ob 195/09a | OGH | 22.06.2010 |
Vgl auch; Beisatz: Die Beurteilung, ob ein Vertragsrücktritt wegen Verbesserungsverzugs oder wegen Vertrauensverlustes gerechtfertigt sei, beruht auf der einzelfallbezogenen Bewertung des jeweiligen Verhaltens der Streitteile. (T5) |
10 Ob 2/23a | OGH | 21.02.2023 |
Vgl; Beis wie T2; Beisatz: Dem Misslingen des ersten Verbesserungsversuchs ist gleichzuhalten, wenn nur eine Maßnahme angeboten wird, die zur Herstellung eines einwandfreien Zustandes nicht geeignet ist, während andere Maßnahmen kategorisch abgelehnt werden. Hier: Installation eines Software-Updates mit einer gemäß Art 5 Abs 2 VO 715/2007 verbotenen Abschalteinrichtung. (T6) |
6 Ob 150/22k | OGH | 27.06.2023 |
Beisatz wie T6: Hier: VW Tiguan mit Dieselmotor EA 189 (T7) |
8 Ob 95/22m | OGH | 19.10.2023 |
Beisatz: Hier: VW Caddy mit Dieselmotor EA 189 (T8)<br/>Beisatz: Wenn ein Software-Update nur zum Austausch einer unzulässigen Abschalteinrichtung iSd Art 5 Abs 2 VO 715/2007/EG durch eine andere unzulässige Abschalteinrichtung führt, liegt auch nach der "Verbesserung" ein Sachmangel vor. (T9) |
4 Ob 171/23k | OGH | 25.01.2024 |
vgl; Beisatz wie T2: Hier: Fahrzeug mit Dieselmotor des Typs EA288 (T10) |
Dokumentnummer
JJR_19660119_OGH0002_0070OB00397_6500000_002