Rechtssatz
Die Beurteilung des Verschuldensgrades unter Anwendung der richtig dargestellten Grundsätze, ohne dass ein wesentlicher Verstoß gegen maßgebliche Abgrenzungskriterien vorläge, kann wegen ihrer Einzelfallbezogenheit nicht als erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG gewertet werden.
10 ObS 172/02w | OGH | 28.05.2002 |
Auch; Beisatz: Bei Beurteilung des Verschuldensgrades sind jeweils die Umstände des Einzelfalles zu prüfen. (T2) |
8 Ob 125/05y | OGH | 23.02.2006 |
nur: Die Beurteilung des Verschuldensgrades unter Anwendung der richtig dargestellten Grundsätze, ohne dass ein wesentlicher Verstoß gegen maßgebliche Abgrenzungskriterien vorläge, kann wegen ihrer Einzelfallbezogenheit nicht als erhebliche Rechtsfrage gewertet werden. (T5) |
9 ObA 19/16h | OGH | 18.03.2016 |
Auch; Beisatz: Die Beurteilung des Verschuldensgrades unter Anwendung der richtig dargestellten Grundsätze, ohne dass ein wesentlicher Verstoß gegen maßgebliche Abgrenzungskriterien vorläge, kann wegen ihrer Einzelfallbezogenheit nicht als erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO gewertet werden. (T6) |
10 Ob 37/23y | OGH | 16.04.2024 |
vgl; Beisatz wie T5; Beisatz wie T6 |
Dokumentnummer
JJR_19960925_OGH0002_009OBA02155_96V0000_001
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