Normen
7 Ob 35/74 | OGH | 21.03.1974 |
Veröff: EvBl 1974/289 S 634 = RZ 1974/89 S 172 |
5 Ob 25/75 | OGH | 08.04.1975 |
4 Ob 516/75 | OGH | 08.04.1975 |
Beisatz: Bedingte Klageerhebung und bedingte Rechtsmittelerhebung daher ausgeschlossen (hier: bedingte Widerklage). (T1) |
4 Ob 600/75 | OGH | 17.02.1976 |
Auch; Beisatz: Eine bedingt erhobene Revision ist als unzulässig zurückzuweisen. (T2) |
1 Ob 4/80 | OGH | 01.01.1980 |
Vgl auch; Beisatz: Bekämpft der Beklagte den stattgebenden Teil des Urteiles zweiter Instanz nur für den Fall mit Revision, dass der Revision der klagenden Partei gegen den klagsabweisenden Teil stattgegeben wird, ist dies jedoch nicht der Fall, dann ist die Revision des Beklagten nicht zu behandeln. (T3) |
3 Ob 76/87 | OGH | 01.07.1987 |
Auch |
5 Ob 510/94 | OGH | 28.02.1994 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Herabsetzungsantrag und bedingt erhobener Rekurs gegen die Unterhaltsfestsetzung. Es handelt sich hiebei aber nicht um konkurrierende Rechtsbehelfe zur Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung; mit dem Herabsetzungsantrag wurde vielmehr wegen geänderter Verhältnisse ein neues Verfahren mit einem anderen Rechtsschutzziel eröffnet, daher keine "innerprozessuale" Bedingung; der "Rekurs" ist unzulässig. (T4) Veröff: EvBl 1994/180 S 852 |
5 Ob 20/94 | OGH | 08.03.1994 |
Vgl auch; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Ein bedingt erhobener Revisionsrekurs, abhängig vom Ausgang eines anderen Verfahrens ist unzulässig. (T5) |
9 ObA 13/95 | OGH | 15.02.1995 |
Auch; Beisatz: Die Einleitung des Verfahrens selbst kann nicht bedingt erfolgen, insbesondere kann die Einbringung der Klage nicht bedingt erfolgen. Hier: Die Erhebung einer Leistungsklage für den Fall der Zurückweisung der Wiederaufnahmsklage. (T6) Veröff: SZ 68/31 |
1 Ob 284/99t | OGH | 14.01.2000 |
Vgl auch; Beis wie T6 nur: Die Einleitung des Verfahrens selbst kann nicht bedingt erfolgen. (T7); Beisatz: Innerprozessuale Bedingungen sind jedoch insofern zulässig, als der Verfahrensabschnitt, in dem die Prozesshandlung wirken soll, bereits eingeleitet und eine solche Bedingung an Tatsachen oder Vorgänge geknüpft ist, die in diesem Verfahrensabschnitt eintreten können. (T8); Beisatz: Die gerichtliche Aufkündigung ist generell bedingungsfeindlich. Rechtsunwirksam ist daher eine gerichtliche Aufkündigung unter Angabe alternativer Kündigungstermine, wovon einer je nach dem Zeitpunkt des Eintretens eines bestimmten, bei deren Einbringung ungewissen innerprozessualen Ereignisses - hier ihrer Zustellung - gelten soll. (T9); Veröff: SZ 73/6 |
7 Ob 67/01f | OGH | 17.05.2001 |
nur: Bedingte Prozesshandlungen sind grundsätzlich dann zulässig, wenn die Bedingung in einem innerprozessualen Umstand oder Vorgang besteht und ihre Beachtung nicht dazu angetan ist, die Vorhersehbarkeit des weiteren Prozessablaufes für das Gericht oder den Prozessgegner in unerträglicher Weise zu beeinträchtigen. (T10) |
2 Ob 75/03y | OGH | 24.04.2003 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Die Beklagte hielt nur für den Fall der Fortsetzung des Verfahrens wegen Fehlens einer Zuständigkeitsentscheidung an ihrer Zuständigkeitsrüge fest. Hiebei handelt es sich um eine zulässige innerprozessuale Bedingung. (T11); Veröff: SZ 2003/39 |
1 Ob 201/05y | OGH | 18.10.2005 |
Vgl auch; Beisatz: Ein „Eventualbegehren" für den Fall der Abweisung eines gegen eine andere Person gerichteten Klagebegehrens ist unzulässig (bedingte Erhebung einer Klage). (T12) |
2 Ob 31/06g | OGH | 27.04.2006 |
Beisatz: Die Rechtsmittelzurücknahme zählt zu den konstitutiven Parteiwillenserklärungen, die auf den Fortgang des Verfahrens unmittelbaren Einfluss nehmen und im Prozess generell bedingungsfeindlich sind. In solchen Fällen ist selbst die Setzung einer „innerprozessualen" Bedingung unzulässig. (T13) |
9 Ob 139/06s | OGH | 20.12.2006 |
nur: Bedingte Prozesshandlungen sind grundsätzlich dann zulässig, wenn die Bedingung in einem innerprozessualen Umstand oder Vorgang besteht. (T14) |
7 Ob 272/06k | OGH | 31.01.2007 |
Beisatz: Hier: Eventualantrag auf Richtigstellung der Parteienbezeichnung ist zulässig. (T15) |
10 Ob 101/07m | OGH | 27.11.2007 |
Beisatz: Hier: Anerkenntnis für den Fall der Zulässigkeit der Klagsänderung. (T16) |
8 Ob 25/08x | OGH | 28.04.2008 |
nur T10; Beis wie T7; Beisatz: Mag die Wiederaufnahmsklage in ihrer Funktion (auch) derjenigen eines Rechtsmittels verwandt sein handelt es sich jedenfalls um eine eigenständige Klage, die der Einleitung eines neuen, wenn auch zunächst auf Aufhebung einer Entscheidung gerichteten Verfahrens dient. (T17); Beisatz: Wiederaufnahmsklage nur für den Fall der zwischenzeitigen Zustellung des Urteils daher unzulässig. (T18) |
5 Ob 261/08f | OGH | 25.11.2008 |
Auch; Beis wie T15 |
4 Ob 34/09t | OGH | 12.05.2009 |
Vgl auch; Veröff: SZ 2009/63 |
8 ObA 45/10s | OGH | 22.07.2010 |
Auch; nur T10; Beisatz: Hier: Keine unzulässige bedingte Prozesshandlung liegt vor, wenn das Erstgericht in der vorbereitenden Tagsatzung, zu der für die beklagte GmbH niemand erschienen war, den Beschluss fasste, dem Geschäftsführer die Vorlage einer Krankenstandsbestätigung einschließlich einer Stellungnahme zur Ausgehfähigkeit innerhalb einer Frist von drei Tagen aufzutragen und der Kläger daraufhin „für den Fall der nicht bzw nicht rechtzeitigen Vorlage bzw Vorlage einer Bestätigung nicht in der geforderten Qualität“ die Erlassung eines Versäumungsurteils beantragte. (T19) |
8 ObA 44/10v | OGH | 22.07.2010 |
Auch; nur T10; Beis wie T19 |
3 Ob 196/10k | OGH | 19.01.2011 |
Auch; nur T14 |
10 Ob 58/11v | OGH | 30.08.2011 |
Auch |
3 Ob 238/12i | OGH | 23.01.2013 |
Auch; Beisatz: Hier: Erhebung der Berufung samt gleichzeitig gestelltem Fortsetzungsantrag eines wegen Konkurseröffnung unterbrochenen Verfahrens. (T20) |
6 Ob 32/13v | OGH | 27.02.2013 |
Vgl; Beisatz: Die Erhebung einer Eventual-Widerklage ist unzulässig. (T21) |
1 Ob 191/13i | OGH | 21.11.2013 |
Auch |
5 Ob 76/14h | OGH | 30.06.2014 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Bedingte Berufung für den Fall, dass der Wiederaufnahmsklage nicht stattgegeben wird. (T22)<br/>Beis wie T6; Beis wie T12; Beis wie T18 |
6 Ob 75/14v | OGH | 17.09.2014 |
Auch; nur T14 |
9 ObA 104/14f | OGH | 29.10.2014 |
Auch |
3 Ob 240/19v | OGH | 26.02.2020 |
2 Ob 51/21w | OGH | 24.06.2021 |
Vgl; Beisatz: Hier: Eventualvorbringen. (T23) |
10 ObS 75/22k | OGH | 21.06.2022 |
Vgl; Beisatz: Hier: Zulässigkeit der für den Fall erklärten Rücknahme einer Zuordnungserklärung nach § 8 Abs 1 Z 2 KBGG, dass das Gericht der Argumentation der Prozessgegnerin folge. (T24) |
4 Ob 229/22p | OGH | 20.12.2022 |
Vgl; Beisatz: Hier: Antrag des Vaters, seinem rechtsfreundlichen Vertreter den Beschluss des Erstgerichts zuzustellen; eventualiter erhobener außerordentlicher Revisionsrekurs. (T25) |
Dokumentnummer
JJR_19740321_OGH0002_0070OB00035_7400000_002
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