News-Radar
- Gruber, News-Radar
Judikatur - Verfahrensrecht
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- Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte
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- »Allgemeines Verfahren
- Örtliche Zuständigkeit des VwG
- Fälschliche Einbringung der Beschwerde beim VwG
- Anfechtung von Nebenbestimmungen; Wirkung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung auf den Bescheid
- Prüfung nicht angesprochener Rechtsfragen
- Keine Trennbarkeit nach Einwendungen
- Verweis in der Begründung auf andere Entscheidung
- Bindungswirkung und Bekämpfbarkeit eines Zurückverweisungsbeschlusses
- Wirkung der Aufhebung eines Zurückverweisungsbeschlusses
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- »Verwaltungsstrafverfahren
- Unzulässige Verwertung von Zeugenaussagen
- Verfahrenskostenvorschreibung durch das VwG
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- Verfahrensrecht der Verwaltungsbehörden
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- Verfahrensrecht der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts
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- »Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof
- Verfahrenshilfeantrag und Revisionsfrist
Judikatur - Materienrecht
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- Wirtschaftsrecht
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- »Wirtschaftslenkungsrecht
- Zurückweisung des Antrags auf Zuerkennung der Parteistellung eines Direktleiters im Konzessionsverfahren
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- Umweltrecht
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- »Gewerbliches Betriebsanlagenrecht
- Gruber, Anforderungen an eine „Nachbarbeschwerde“ im gewerblichen Betriebsanlagenverfahren und Prüfungsbefugnis des VwG
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- Verkehrswesen
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- »Kraftfahrgesetz
- Hübsch, Funken ohne Kfz-Freisprecheinrichtung als Straftatbestand?
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- »Sonstiges Verkehrswesen
- Falsches Kennzeichen auf der Go-Box gespeichert, Maut wird tatsächlich abgebucht – Ermahnung ausreichend
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- Fremden- und Migrationswesen
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- »Fremdenpolizeirecht
- Bumberger, Verfahrenshilfe vor dem VwG bei einer Schubhaftbeschwerde
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- Sicherheitswesen
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- »Sicherheitspolizei
- Gesetzwidrigkeit einer zum Schutz einer Wahlveranstaltung erlassenen Platzverbotsverordnung
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- »Sonstiges Sicherheitswesen
- Haudum, Einschreiten der Sicherheitsorgane aufgrund eines Anfangsverdachts nach der StPO – Zurückweisung der Maßnahmenbeschwerde
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- Bauwesen und Naturschutz
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- Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
- Bei kurzfristig zu erledigenden Aufträgen trifft den Arbeitskräfteüberlasser nicht die Pflicht, die grenzüberschreitende Überlassung eine Woche vor Arbeitsantritt dem BMF zu melden
- Ändert sich das Arbeitsausmaß von „geringfügig“ auf „vollbeschäftigt“ nach Arbeitsantritt, kann dem Dienstgeber nicht vorgehalten werden, dass dieser die Arbeitskraft vor Dienstbeginn als „vollbeschäftigt“ melden hätte müssen
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