ZustG § 17 Abs 3
Eine Beurteilung der „Rechtzeitigkeit“ iSd § 17 Abs 3 vierter Satz ZustG, die sich allein daran orientiert, ob noch ein angemessener Zeitraum für die Einbringung des Rechtsmittels verbleibt, greift zu kurz.
VwGH, 25.06.2015, Ro 2014/07/0107