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Bei kurzfristig zu erledigenden Aufträgen trifft den Arbeitskräfteüberlasser nicht die Pflicht, die grenzüberschreitende Überlassung eine Woche vor Arbeitsantritt dem BMF zu melden

Judikatur - MaterienrechtArbeits- und SozialversicherungsrechtZVG-Slg 2015/169ZVG 2015, 649 Heft 7 v. 1.11.2015

AÜG § 17 Abs 2, AVRAG § 7b Abs 3, B-VG Art 133 Abs 4

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