B-VG Art 130 Abs 1 Z 1, VwGVG § 27, VwGVG § 28
Die (ausdrückliche) Beschränkung der Beschwerde auf die Anfechtung einer Nebenbestimmung beschränkt die Prüfungsbefugnis des VwG nicht. Es darf die Beschwerde auch nicht zurückweisen.
B-VG Art 130 Abs 1 Z 1, VwGVG § 27, VwGVG § 28
Die (ausdrückliche) Beschränkung der Beschwerde auf die Anfechtung einer Nebenbestimmung beschränkt die Prüfungsbefugnis des VwG nicht. Es darf die Beschwerde auch nicht zurückweisen.