VwGVG § 27
Das VwG ist befugt, eine in der Beschwerde nicht angesprochene Rechtsfrage zu prüfen, wenn diese Frage von der in der Beschwerde vorgebrachten Rechtsfrage nicht getrennt werden kann.
VwGH, 09.09.2015, Ra 2015/04/0012
VwGVG § 27
Das VwG ist befugt, eine in der Beschwerde nicht angesprochene Rechtsfrage zu prüfen, wenn diese Frage von der in der Beschwerde vorgebrachten Rechtsfrage nicht getrennt werden kann.
VwGH, 09.09.2015, Ra 2015/04/0012