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- Europarecht
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- »Weitere Urteile (Kurzinformation)
- 7. Gerichtsstand und Vollstreckung
- 1. Klagerecht
- 2. Freier Warenverkehr
- 2. Freier Warenverkehr
- 3. Geistiges Eigentum
- 4. Außenhandel
- 5. Europäischer Wirtschaftsraum
- 6. Steuern
- 6. Steuern
- 6. Steuern
- Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, Arbeitnehmerbegriff, Unzulässigkeit eines Wohnorterfordernisses bei Stipendien für Kinder von Grenzarbeitnehmern
- Staatliche Beihilfen, Zusammenarbeit von nationalen Behörden, Kommission und Gerichtshof, Begriff der Beihilfe, bestehende und neue Beihilfe
- PauschalreiseRL, unzureichende Umsetzung durch österr Reisebüro-SicherungsVO, Staatshaftung
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- Arbeitsrecht
- Geldentschädigung bei nicht konsumierter Ersatzruhe
- Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- Keine Entgeltfortzahlung bei Unglücksfall vor Arbeitsantritt
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- Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht
- Besitzstörung am Rechtsbesitz des Strombezugs
- Keine Anwendung der Verfahrensbestimmungen des Spaltungsgesetzes auf eine Steuerspaltung
- Kaufmannseigenschaft des Vercharterers einer Segelyacht
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- Wettbewerbsrecht
- Zur Anwendbarkeit des österreichischen Gewinnspielverbotes auf in Österreich vertriebene deutsche Zeitschriften
- Zugabenverstoß durch Gewinnspielankündigung in Zeitungsinserat
- Zum Umpacken der Ware bei Arzneimittel-Parallelimporten
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- Öffentliches Wirtschaftsrecht
- Zuständigkeit der Strafbehörde trotz Nichtdurchführung eines Feststellungsverfahrens zur Frage der gewerblichen Tätigkeit, Kunsthandwerk / künstlerische Tätigkeit (Teddybärenherstellung)
- Parteistellung der Nachbarn im Verfahren zur Genehmigung eines Sanierungskonzeptes
- Markttätigkeit nicht nur durch Handkauf sondern auch durch Entgegennahme von Bestellungen
- Prüfungsmaßstab bei Bestellung eines Leiters einer fortzuführenden Apotheke, keine Parteistellung des Nachbarapothekers
- Einmalige Bestrafung wegen Übertretung der Haltungsbestimmungen rechtfertigt nicht Anwendung der Verpflichtung der Zutrittsgestattung zu allen Wirtschaftsräumen und Betriebsflächen
Ein Inhalt der Verlag Österreich GmbH