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3. Geistiges Eigentum

RechtsprechungEuroparechtwbl 1999/242wbl 1999, 369 Heft 8 v. 20.8.1999

Art 3 und 10/2+3 der RL 93/98/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte:

EuGH 29. 6. 1999, Rs C-60/98 (Butterfly Music Srl / Carosello Edizioni Musicali e Discografiche Srl - CEMED)

Durch das Gesetz 52/96 setzte Italien die Schutzfrist für dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte an Tonträgern von 30 auf 50 Jahre hinauf, wobei dieser Schutz auch für solche Werke gelten sollte, bei denen die ursprüngliche dreißigjährige Schutzfrist bereits abgelaufen war.

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