b) Art 95/4 (früher: 100a/4) EG-V; Anh I der RL 94/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1994 über Farbstoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen:
EuGH 1. 6. 1999, Rs C-319/97 (Antoine Kortas)
Im Zuge eines Strafverfahrens wegen des Verkaufs von Süßigkeiten, die den in Schweden verbotenen, jedoch in der Folge von der genannten RL für zulässig erklärten Farbstoff Karmin (E 120) enthielten, kam es zur Vorlage an den EuGH, der zu Recht erkannte: