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Europarecht: Das Neueste auf einen Blick

Aufsätzewbl 1999, 350 Heft 8 v. 20.8.1999

1. Verfassung

a) Das Ausschußverfahren

stand seit seiner Einführung 19871)1)RatsE 87/373/EWG, ABl L 197/87, 33. in einer für Verfahrensnormen unüblichen Art im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses2)2) Pedler/Schaefer (Hrsg), Shaping European Law and Policy: The Role of Committees and Comitology in the Political Process, Maastricht 1996; Glatthaar, Einflußnahme auf Entscheidungen der EG durch die Ausschüsse der EG-Kom, RIW 1992, 179; Bradley, Comitology and the Law: Through a Glass, Darkly, CMLRev 1992, 691. .

In der Erklärung Nr 31 im Anh zur Schlußakte der Regierungskonferenz für den Vertrag von Amsterdam wurde die Kom aufgefordert, einen Änderungsvorschlag für diesen Beschluß zu unterbreiten, der insbes die Maßstäbe für die Anwendung der einzelnen Verfahren klar angibt.

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