Art 50 des Protokolls über das Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung gerichtlicher E in Zivil- und Handelssachen:
EuGH 17. 6. 1999, Rs C-260/97 (Unibank A/S / Flemming G. Christensen)
Zur Frage, ob ein maschingeschriebener und von einem Bankangestellten als Zeugen mitunterfertigter Wechsel als öffentliche Urkunde iS des Art 50 EuGVÜ angesehen werden kann, erkannte der EuGH zu Recht: