- EStG 1972 § 2 Abs 3: Liebhaberei bei Kunst- und Antiquitätenhandel
- EStG 1988 § 4 Abs 1, § 6 Z 3: Ansatz von Verbindlichkeiten aufgrund von Besserungsvereinbarungen. Eine allfällige Bindung aufgrund Treu und Glauben besteht nur für jene Behörde, die Auskünfte oder Zusagen erteilt hat
- EStG 1988 § 4 Abs 4: Kein Betriebsausgabencharakter eines Forderungsverzichts gegenüber GmbH, deren Anteile im Privatvermögen eines Einzelunternehmers stehen
- EStG 1988 § 22 Z 1 lit b: Der Berufstätigkeit der Ziviltechniker „unmittelbar ähnliche“ Tätigkeiten; Abstellen auf Berufsbild der Ziviltechniker in seiner Gesamtheit
- EStG 1988 § 34: Freiwillig getätigte Aufwendungen sind nicht als ag Belastung abzugsfähig
- GGG TP 9 lit b Z 4; KapitalansammlungsRl 69/355/EWG; EG Art 56 Abs 1: Die Richtlinie 69/335/EWG steht einer Erhebung von Gebühren anlässlich einer Eintragung eines Pfandrechts in das Grundbuch nicht entgegen;
- ZustG § 17 Abs 1, § 22; ZPO § 292 Abs 2: Entscheidend ist nicht, wann die Bescheidadressatin oder ihr Gatte die Hinterlegungsanzeige vorgefunden haben, sondern wann die Hinterlegung erfolgte und ob sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend erfolgte;
- GrEStG § 1, § 4 Abs 1, § 5 Abs 1 BAO § 90: Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll;
- GrEStG § 17: Eine Rückgängigmachung nach § 17 GrEStG liegt nur dann vor, wenn der ursprüngliche Veräußerer seine ursprüngliche Verfügungsmacht zurückerlangt
- BewG § 2 Abs 1; BewG § 24: Die privatrechtlichen Beziehungen des einzelnen Ehegatten zu den verschiedenen Teilen einer wirtschaftlichen Einheit bleiben bei der Bewertung grundsätzlich außer Betracht;
- BAO § 135 Abs 1, § 217: Entschuldbar iSd § 135 Abs 1 BAO ist eine Verspätung dann, wenn dem AbgPfl ein Verschulden nicht zugerechnet werden kann;
- BAO § 289: Abweisungsbescheid übernimmt den Spruch des mit Berufung angef erstinstanzlichen Bescheides
- FinStrG § 56 Abs 2, § 58 Abs 3, § 99 Abs 1; Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen Art 3, Art 5, Art 14; BAO § 111:
- DBA Liechtenstein Art 15 Abs 4, Art 23 Abs 2; EWR-Abkommen Art 28; EWGVO 1612/68 des Rates v 15. 10. 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art 1, 7: