auch mehrere Betriebe bilden eine wirtschaftliche Einheit, wenn sie zusammen bewirtschaftet werden; diese Voraussetzung ist ber nur gegeben, wenn zwischen den Betrieben ein innerer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht
§ 2 Abs 1 BewG
auch mehrere Betriebe bilden eine wirtschaftliche Einheit, wenn sie zusammen bewirtschaftet werden; diese Voraussetzung ist ber nur gegeben, wenn zwischen den Betrieben ein innerer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht
§ 2 Abs 1 BewG