die Verhängung eines Säumniszuschlages gem § 217 BAO ist bei Festsetzung des Verspätungszuschlages nach § 135 BAO nicht zu berücksichtigen
§ 135 Abs 1 BAO
§ 217 BAO
die Verhängung eines Säumniszuschlages gem § 217 BAO ist bei Festsetzung des Verspätungszuschlages nach § 135 BAO nicht zu berücksichtigen
§ 135 Abs 1 BAO
§ 217 BAO