- EStG § 3 Abs 1 Z 3 lit c; UStG § 4 Abs 2 Z 2: Entgelte aufgrund eines Werkvertrages mit dem Interuniversitären Forschungsinstitut für Fernstudien sind keine steuerfreien Zuwendungen zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft oder Kunst
- EStG § 10 Abs 1, § 10a: Anschaffung ist die Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit und nicht der Übergang der Preisgefahr
- EStG § 34: Die Gründe für die Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit der Unterhaltsleistungen an die Kinder können nicht auf den Ehegattenunterhalt übertragen werden;
- FLAG § 2 Abs 1, 2 und 5; EStG § 33 Abs 4 Z 3 lit a: Die für die Haushaltszugehörigkeit neben der Wohngemeinschaft bedeutsame gemeinsame Wirtschaftsführung wird nicht durch ein gemeinsames Bankkonto hergestellt
- FLAG § 6 Abs 2 lit c und Abs 5; BAO § 183 Abs 4: Eine mehrjährige berufliche Tätigkeit über das vollendete 21. Lebensjahr hinaus widerlegt die Annahme einer Behinderung, die vor Erreichen dieses Alters eingetreten ist und die Selbsterhaltungsfähigkeit ausschließt
- FLAG § 6 Abs 2 lit c und Abs 5; BAO § 183 Abs 4: Eine mehrjährige berufliche Tätigkeit über das vollendete 21. Lebensjahr hinaus widerlegt die Annahme einer Behinderung, die vor Erreichen dieses Alters eingetreten ist und die Selbsterhaltungsfähigkeit ausschließt
- GEG § 9 Abs 2; GGG TP 9 lit b Z 4: Es besteht kein öffentliches Interesse am Nachlaß der Eintragungsgebühr für die Einverleibung eines Pfandrechtes;
- GGG § 15 Abs 1: Das Klagebegehren, der bücherlich Berechtigte möge in die Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Kläger einwilligen, ist auf die Liegenschaft selbst gerichtet, sodaß der Einheitswert der Liegenschaft als Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist
- GGG § 26 Abs 1; GrEStG § 5 Abs 1 Z 1: Die Eintragungsgebühr für den Erwerb einer Liegenschaft ist auch von den Baukosten für ein vorgegebenes Objekt zu erheben,
- BodenwertabgabeG § 3 Abs 2 Z 2 lit f: Solange keine bescheidmäßige Ausnahme von einem bestehenden Bauverbot verfügt wird, ist der Befreiungstatbestand erfüllt
- NoVAG § 1 Z 3, § 5 Abs 2 und 3: Schätzungsweise Ermittlung der Bemessungsgrundlage für eigenimportierte Kraftfahrzeuge vom Listenpreis in Österreich
- BAO § 6 Abs 1, § 15, § 19 Abs 1, § 77 Abs 1, § 78 Abs 1, § 90 Abs 1; ErbStG § 3 Abs 1, § 22 Abs 2: Die Erben des Geschenkgebers sind in gleicher Weise wie dieser zur Anmeldung der Schenkungen verpflichtet
- BAO § 4 Abs 1, § 212a; B-VG Art 140 Abs 7: Wird nach Beendigung der Aussetzung durch eine Berufungsvorentscheidung im Vorlageantrag erneut ein Aussetzungsantrag für das Berufungsverfahren gestellt,
- BAO § 9, §§ 80 ff: Aus der Eröffnung des Konkurses kann nicht zwingend auf die gänzliche Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung geschlossen werden;
- BAO § 9, §§ 80 ff: Der Abschluß eines globalen Mantelzessionsvertrages mit einer Bank als andrängender Gläubiger ist eine vorwerfbare Pflichtverletzung, wenn keine Vorsorge gegen die Beeinträchtigungen der Abgabenschulden durch diesen Vertrag getroffen wird
- BAO § 124, § 131 Abs 1 Z 2, § 184; UStG § 18 Abs 2 Z 1: Eine Stockverrechnung entspricht nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, weil Anknüpfungspunkt nicht die erzielten Einnahmen, sondern innerbetriebliche Warenlieferungen sind
- BAO § 236: Eine persönliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt ungeachtet des eigenen Wohnbedürfnisses und der Belastung einer Lie-genschaft mit einem Nutzungsrecht nicht vor,
- BAO § 240 Abs 3: Das Verfahren zur Erstattung der vom Arbeitgeber zu Unrecht einbehaltenen Lohnsteuer kann nicht angewendet werden, wenn der Arbeitgeber die Steuerfreiheit von Kilometergeldern
- BAO § 294 Abs 1: Widerruf der Nachsicht wegen Hervorkommens eines bereits im Zeitpunkt der Nachsichtsgewährung vorhandenen Sparbuches;
- BAO § 299 Abs 2: Die Behörde ist zur Gewährung von Parteiengehör verpflichtet, wenn sie neue Beweise aufnimmt oder von einem geänderten Sachverhalt ausgeht und den Bescheid im Aufsichtsweg aufhebt
- VwGG § 28: Die Erfordernisse einer verwaltungsgerichtlichen Beschwerde können nicht durch Hinweis auf andere Beschwerden ersetzt werden
- FinStrG § 9, § 29 Abs 3 lit a: Abgabenhinterziehung durch unberechtigte Geltendmachung von Verlusten aus Scheinbeteiligungen; Vorwerfbarkeit eines Rechtsirrtums; Verfolgungshandlungen gegen andere Personen,
- FinStrG § 19 Abs 1 lit a: Die Wertersatzstrafe ist davon abhängig, daß der Verfall aus welchen Gründen auch immer im Zeitpunkt der Entscheidung unvollziehbar ist
- FinStrG § 23: Die Strafbemessung innerhalb der gesetzlichen Grenzen kann vom VwGH nur hinsichtlich der gesetzmäßigen Ermessensübung überprüft werden
- FinStrG § 98 Abs 3: Die Beweiswürdigung ist in der Bescheidbegründung in einer für den VwGH überprüfbaren Weise darzustellen
- FinStrG § 33 Abs 2 lit a: Die Abgabenhinterziehung ist bereits mit der Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen erfüllt und bedarf keiner weiteren, die Abgabenbehörde in Irrtum führenden Handlungen
- FinStrG § 115: Eine Verpflichtung zur Mitarbeit an der Aufklärung des Sachverhaltes besteht auch im Finanzstrafverfahren, wenn die Finanzstrafbehörde wesentliche Tatsachen nur vom Beschuldigten erfahren kann
- FinStrG § 89 Abs 4; BWG § 38 Abs 2: Die Durchbrechung des Bankgeheimnisses umfaßt auch Konten anderer Bankkunden, wenn der Verdächtige darüber verfügen konnte