vorheriges Dokument
nächstes Dokument

GGG § 15 Abs 1: Das Klagebegehren, der bücherlich Berechtigte möge in die Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Kläger einwilligen, ist auf die Liegenschaft selbst gerichtet, sodaß der Einheitswert der Liegenschaft als Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 718 Heft 23 v. 1.12.1997

§ 15 Abs 1 GGG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!