FLAG § 6 Abs 2 lit c und Abs 5; BAO § 183 Abs 4: Eine mehrjährige berufliche Tätigkeit über das vollendete 21. Lebensjahr hinaus widerlegt die Annahme einer Behinderung, die vor Erreichen dieses Alters eingetreten ist und die Selbsterhaltungsfähigkeit ausschließt
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 716 Heft 23 v. 1.12.1997