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NoVAG § 1 Z 3, § 5 Abs 2 und 3: Schätzungsweise Ermittlung der Be­mes­sungs­grundlage für eigenimportierte Kraftfahrzeuge vom Listenpreis in Österreich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 721 Heft 23 v. 1.12.1997

§ 1 Z 3 NoVAG

§ 5 Abs 2 und 3 NoVAG

1. Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs 2 NoVAG hat im Schätzungswege zu erfolgen. Es ist grundsätzlich als schlüssiger und denkfolgerichtiger Schätzungsvorgang anzusehen, wenn bei Ermittlung des gemeinen Wertes eines Kfz vom in Österreich bestehenden Listenpreis ausgegangen wird.

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