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EStG § 3 Abs 1 Z 3 lit c; UStG § 4 Abs 2 Z 2: Entgelte aufgrund eines Werkvertrages mit dem Interuniversitären Forschungsinstitut für Fernstudien sind keine steuerfreien Zuwendungen zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft oder Kunst

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 712 Heft 23 v. 1.12.1997

§ 3 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988

§ 4 Abs 2 Z 2 UStG 1972

Bezüge bzw Beihilfen, die als Entgelt für eine Tätigkeit bzw als Gegenleistung für eine Leistung des Beihilfen-(Bezugs-)Empfängers gewährt werden, sind keine Zuwendungen zwecks unmittelbarer Förderung von Wissenschaft oder Kunst.

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