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FLAG § 2 Abs 1, 2 und 5; EStG § 33 Abs 4 Z 3 lit a: Die für die Haushaltszugehörigkeit neben der Wohngemeinschaft bedeutsame gemeinsame Wirt­schaftsführung wird nicht durch ein gemeinsames Bankkonto hergestellt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 715 Heft 23 v. 1.12.1997

§ 2 Abs 1, 2 und 5 FLAG

§ 33 Abs 4 Z 3 lit a EStG 1988

Für die Beurteilung der Haushaltszugehörigkeit iSd § 2 Abs 5 FLAG ist ausschließlich die Tatsache der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft von Bedeutung. Ein gemeinsames Bankkonto ist nicht mit einer gemeinsamen Wirtschaftsführung gleichzusetzen.

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