- UStG § 2, § 12 Abs 1 Z 1: Eine KG ist vor der notwendigen Eintragung in das Handelsregister eine GesBR und aufgrund des wirtschaftlichen Auftretens nach außen Umsatzsteuersubjekt;
- UStG § 2 Abs 3, § 4 Abs 2 Z 2, § 12 Abs 1 Z 1: Die Beförderung von Kindern ist eine Nebenleistung zum Betrieb eines Gemeindekindergartens; Abzugsfähigkeit der Vorsteuern aus den Beförderungskosten;
- ErbStG § 7: Die Schenkung von Eigentumswohnungen an eine von den Kindern gebildete OEG fällt in die Steuerklasse V
- ErbStG § 8 Abs 3; BAO §§ 35, 40: Politische Parteien sind nicht gemeinnützig
- GebG § 33 TP 5: Die Aufwendungen der Mieterin eines Dachbodens für dessen Ausbau ist Teil der Bemessungsgrundlage, wenn der Dachbodenausbau vereinbart wird und vom Vermieter keinerlei Entschädigung zu leisten ist
- GebG § 33 TP 5: Eine nicht rückzahlbare Investitionsablöse ist in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen
- GrEStG § 1 Abs 1 Z 1: Ein Vertrag erfüllt den Tatbestand, wenn der Erwerber seinen Übereignungsanspruch ohne weiteres Rechtsgeschäft, sei es auch im Klagswege, durchsetzen kann
- GrEStG § 1 Abs 1 Z 1, § 5 Abs 1 Z 1: Im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht amortisierte Baukostenanteile, die auf den Erwerber überbunden werden,
- GrEStG § 1 Abs 3; PSG Art VIII Abs 1: Die Zuzugsbegünstigung befreit auch von der Grunderwerbsteuer für die Anteilsvereinigung
- GrEStG § 3 Abs 2: Die Aufteilung einer Mehrheit wirtschaftlicher Einheiten unter den Miteigentümern ist keine Realteilung, sondern ein Austausch einzelner Vermögensbestandteile
- GrEStG 1955 § 9 Abs 2, § 11 Abs 1 Z 4; BAO § 19 Abs 1: Veräußerung einer durch Zwangsversteigerung erworbenen Liegenschaft innerhalb von fünf Jahren;
- KVG § 2 Z 3 lit b: Einzahlungen der Kommanditisten einer überschuldeten KG auf ein Einlagenkapitalkonto (III) sind geeignet, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen; auf die Frage der Dauer der Vermögenszufuhr kommt es nicht an
- VwGG § 33 Abs 1 und § 34 Abs 1: Das Rechtsschutzbedürfnis ist Prozeßvoraussetzung für das verwaltungsgerichtliche Verfahren; das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn eine der Klaglosstellung vergleichbare Situation bereits bei Einbringung der Beschwerde vorliegt
- GGG § 2 Z 1 lit a, TP 1 Anm 1: Eine mangelhafte, aber die Pauschalgebühr auslösende Klage liegt auch vor, wenn die Anwaltsunterschrift fehlt
- GGG § 2 Z 4, § 30 Abs 1, TP 9 lit b Z 1: Bei Zusammenlegung von Liegenschaften und anschließender Einverleibung des anteiligen Eigentumsrechts der Miteigentümer an der zusammengelegten Liegenschaft
- GGG § 18 Abs 2 Z 2; JN § 58 Abs 1: Die Ergänzungsgebühr im Falle gerichtlicher Räumungsvergleiche richtet sich nach dem Zehnfachen des Jahreswertes, wenn eine zeitlich nicht begrenzte Zahlungsverpflichtung übernommen wird
- GGG § 26 Abs 1, TP 9: Die Bemessungsgrundlage bei Eintragung von Baurechten ist nicht nach den §§ 15 ff BaurechtsG zu ermitteln; eine Neubemessung der Eintragungsgebühr ist auch nach Rechtskraft der Vorschreibung vorgesehen,
- GGG § 30 Abs 2 Z 2, § 30 Abs 3, TP 1 Anm 3; GEG § 7: Wenn der Kostenbeamte in objektiv rechtswidriger Weise über einen Rückzahlungsantrag abschlägig abspricht,
- GGG TP 9 lit b Z 4, TP 9 Anm 12 lit d; GJGebG TP 11 Anm 9 lit d: Übernimmt ein Ehegatte anläßlich der Ehescheidung den Hälfteanteil des anderen Ehegatten,
- GGG TP 1 Anm 3: Bei Zurückweisung erst nach Zustellung der Klage an den Prozeßgegener wird die Pauschalgebühr nicht auf ein Viertel ermäßigt, selbst wenn die Klage a limine zurückzuweisen gewesen wäre
- GEG §§ 1, 6, 7; GGG § 8 Abs 1, § 9 Abs 1 und 2: Die Entziehung der Verfahrenshilfe beseitigt die Begünstigungen rückwirkend ab der Bewilligung;
- GEG § 6 Abs 1, § 7 Abs 1, § 14 Abs 1: Keine Rechtskrafterweiterung auf am Verfahren nicht beteiligte Personen; der Zahlungsauftrag entfaltet keine Rechtskraft; zum Berichtigungantrag ist nur derjenige berechtigt, gegen den sich der Zahlungsauftrag richtet
- GEG § 9 Abs 2: Bei zwangsweiser Einbringung der Gebührenschuld läuft ein Miteigentümer, der im eigenen Miteigentumsobjekt eine Mietwohnung bewohnt, nicht Gefahr seine Wohnung zu verlieren, sodaß keine besondere Härte vorliegt
- Wiener GetränkesteuerG § 7 Abs 1, § 10 Abs 1; VStG § 31 Abs 2; VwGG § 13: Die Verkürzung der Getränkesteuer durch Nichtentrichtung ist mit Ablauf des zehnten Tages des Folgemonates nicht nur vollendet,
- WAO § 7 Abs 1, §§ 43, 171; KO §§ 151, 156: Eine Mitschuld im Sinne des § 151 KO liegt erst bei Rechtskraft des Haftungsbescheides vor
- WAO § 7 Abs 1, § 54: Die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten entbindet den Geschäftsführer nur dann von seinen Pflichten, wenn er seinen Überwachungspflichten nachkommt
- WAO § 7 Abs 1, § 54 Abs 1: Bei Fehlen liquider Mittel wegen Kontosperre durch die Bank verletzt der Vertreter keine abgabenrechtlichen Pflichten; das Verschulden des Geschäftsführers am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit,