die Mitwirkung am Entstehen der Abgabenschulden oder das Unterlassen eines rechtzeitigen Konkursantrages begründen kein Verschulden
§ 7 Abs 1 WAO
die Mitwirkung am Entstehen der Abgabenschulden oder das Unterlassen eines rechtzeitigen Konkursantrages begründen kein Verschulden
§ 7 Abs 1 WAO