der Zuschuß des Landes für die Beförderung der Kinder ist ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt von dritter Seite
§ 2 Abs 3 UStG 1972
der Zuschuß des Landes für die Beförderung der Kinder ist ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt von dritter Seite
§ 2 Abs 3 UStG 1972