§ 33 TP 5 GebG
Eine auch bei vorzeitiger Beendigung des Bestandverhältnisses nicht rückzahlbare Investitionsablöse ist mit ihrer vollen Höhe in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen.
VwGH 20.08.1996, 95/16/0332, 0333
§ 33 TP 5 GebG
Eine auch bei vorzeitiger Beendigung des Bestandverhältnisses nicht rückzahlbare Investitionsablöse ist mit ihrer vollen Höhe in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen.
VwGH 20.08.1996, 95/16/0332, 0333