sondern auch beendet; die Nichteinreichung der Jahreserklärung kann mangels bescheidmäßiger Abgabenfestsetzung keine weitere Abgabenverkürzung bewirken
§ 7 Abs 1 Wr GetränkesteuerG 1971 idF LGBl 1990/73
sondern auch beendet; die Nichteinreichung der Jahreserklärung kann mangels bescheidmäßiger Abgabenfestsetzung keine weitere Abgabenverkürzung bewirken
§ 7 Abs 1 Wr GetränkesteuerG 1971 idF LGBl 1990/73