sondern auch beendet; die Nichteinreichung der Jahreserklärung kann mangels bescheidmäßiger Abgabenfestsetzung keine weitere Abgabenverkürzung bewirken
§ 9 Abs 2 GEG
sondern auch beendet; die Nichteinreichung der Jahreserklärung kann mangels bescheidmäßiger Abgabenfestsetzung keine weitere Abgabenverkürzung bewirken
§ 9 Abs 2 GEG