Arbeitsrecht
- Änderungskündigung und Kündigungsanfechtung
- Kündigungsanfechtung und Interessenabwägung bei Rationalisierungsmaßnahmen
- § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
- Keine Sozialwidrigkeit bei Pensionsberechtigung
- § 105 Abs 3 Z 2 lit a ArbVG
- § 105 Abs 3 ArbVG
- Sozialvergleich und Ersatzarbeitsplatz bei Kündigungsanfechtung
- Anfechtbarkeit der Kündigung befristeter Dienstverhältnisse
- Wirksamkeit von Sozialplänen auf zuvor ungerechtfertigt entlassene Arbeitnehmer
- Unwirksamkeit eines Sozialplanes bei gerechtfertigter Entlassung