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BVergGVS 2012 – Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.4.2019

1. Das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 wurde in Artikel 1 des BGBl. I Nr. 10/2012 kundgemacht. 2. Betragsanpassungen: BGBl. II Nr. 58/2012, BGBl. II Nr. 513/2013, BGBl. II Nr. 438/2015, BGBl. II Nr. 411/2017, BGBl. II Nr. 358/2019, BGBl. II Nr. 560/2021

BVergGVS 2012 § 0

Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012

Kurztitel

Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 10/2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65/2018

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

18.04.2019

Abkürzung

BVergGVS 2012

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Langtitel

Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 – BVergGVS 2012)

StF: BGBl. I Nr. 10/2012 (NR: GP XXIV RV 1513 AB 1606 S. 137 . BR: AB 8639 S. 803 .)

[CELEX-Nr.: 32009L0033 , 32009L0052 , 32009L0081 ]

Änderung

BGBl. II Nr. 132/2012 (Anpassung durch K)

BGBl. I Nr. 128/2013 (NR: GP XXIV RV 2170 AB 2269 S. 200 . BR: 8949 AB 8969 S. 820.)

[CELEX-Nr. 32011L0007 , 32012L0027 ]

BGBl. II Nr. 430/2013 (Anpassung durch K)

BGBl. II Nr. 99/2014 (Anpassung durch K)

BGBl. II Nr. 96/2015 (Anpassung durch K)

BGBl. I Nr. 7/2016 (NR: GP XXV RV 776 AB 944 S. 109 . BR: 9497 AB 9520 S. 849.)

[CELEX-Nr.: 32013L0016 , 32014L0024 ]

BGBl. II Nr. 148/2016 (Anpassung durch K)

BGBl. I Nr. 65/2018 (NR: GP XXVI RV 69 AB 96 S. 21 . BR: AB 9961 S. 879 .)

[CELEX-Nr.: 32014L0023 , 32014L0024 , 32014L0025 ]

BGBl. I Nr. 100/2018 (NR: GP XXVI RV 329 AB 413 S. 57 . BR: 10079 AB 10082 S. 888.)

BGBl. II Nr. 91/2019 (Anpassung durch V)

BGBl. II Nr. 436/2019 (Anpassung durch K)

BGBl. II Nr. 346/2021 (Anpassung durch K)

BGBl. II Nr. 119/2023 (Anpassung durch K)

BGBl. II Nr. 108/2024 (Anpassung durch K)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Teil
Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen

§ 1.

Regelungsgegenstand

§ 2.

Vergabeverfahren, die unterschiedlichen Regelungen unterliegen

§ 3.

Begriffsbestimmungen

2. Teil
Vergabeverfahren für Auftraggeber

1. Hauptstück
Geltungsbereich, Grundsätze

1. Abschnitt
Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich (Auftragsarten)

§ 4.

Auftraggeber

§ 5.

Bauaufträge

§ 6.

Lieferaufträge

§ 7.

Dienstleistungsaufträge

§ 8.

Abgrenzungsregelungen

§ 9.

Vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommene Vergabeverfahren

2. Abschnitt
Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes

§ 10.

Schwellenwerte

§ 11.

Allgemeine Bestimmungen betreffend die Berechnung des geschätzten Auftragswertes

§ 12.

Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen

§ 13.

Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen

§ 14.

Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen

§ 15.

Berechnung des geschätzten Auftragswertes von Rahmenvereinbarungen

§ 16.

Änderung der Schwellen- oder Loswerte

3. Abschnitt
Grundsätze des Vergabeverfahrens und allgemeine Bestimmungen

§ 17.

Grundsätze des Vergabeverfahrens

§ 18.

Allgemeine Bestimmungen über Bewerber und Bieter

§ 19.

Vorbehaltene Aufträge für geschützte Werkstätten oder integrative Betriebe

§ 20.

Allgemeine Bestimmungen betreffend die Vergabe von Leistungen und Teilleistungen

§ 21.

Vertraulichkeit von Unterlagen betreffend ein Vergabeverfahren, Verwertungsrechte

§ 22.

Schutz von Verschlusssachen

2. Hauptstück
Arten und Wahl der Vergabeverfahren

1. Abschnitt
Arten der Vergabeverfahren

§ 23.

Arten der Verfahren zur Vergabe von Aufträgen

2. Abschnitt
Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich

§ 24.

Wahl des nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung

§ 25.

Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung

§ 26.

Arten der elektronischen Auktion und Wahl der Auftragsvergabe im Wege einer elektronischen Auktion

§ 27.

Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen auf Grund einer Rahmenvereinbarung

§ 28.

Wahl des wettbewerblichen Dialoges

§ 29.

Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren

3. Abschnitt
Nur im Unterschwellenbereich zugelassene Vergabeverfahren

§ 30.

Vergabe von Aufträgen

§ 31.

Zusätzliche Möglichkeiten der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung

§ 32.

Direktvergabe

§ 33.

Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung

§ 34.

Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren

3. Hauptstück
Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren

1. Abschnitt
Wege der Informationsübermittlung und Übermittlung von Unterlagen

§ 35.

Übermittlung von Unterlagen oder Informationen zwischen Auftraggebern und Unternehmern

§ 36.

Statistische Verpflichtungen der Auftraggeber

§ 37.

Übermittlung von sonstigen Unterlagen

2. Abschnitt
Bekanntmachungen

1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen über Bekanntmachungen

§ 38.

Bekanntmachung der Vergabe von Leistungen

§ 39.

Berichtigung von Bekanntmachungen

§ 40.

Veröffentlichung eines Beschafferprofils

§ 41.

Freiwillige Bekanntmachungen auf Unionsebene

2. Unterabschnitt
Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Oberschwellenbereich

§ 42.

Bekanntmachungen auf Unionsebene

§ 43.

Verwendung des CPV bei Bekanntmachungen

§ 44.

Bekanntmachungen in Österreich und in sonstigen Medien

§ 45.

Bekanntmachung einer Vorinformation

§ 46.

Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen

3. Unterabschnitt
Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich

§ 47.

Bekanntmachungen in Österreich und in sonstigen Medien

3. Abschnitt
Fristen

1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen über Fristen

§ 48.

Berechnung der Fristen

§ 49.

Grundsätze für die Bemessung und Verlängerung von Fristen

§ 50.

Übermittlungs- und Auskunftsfristen

2. Unterabschnitt
Reguläre Mindestfristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich

§ 51.

Teilnahmefristen

§ 52.

Angebotsfristen

3. Unterabschnitt
Verkürzte Fristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich

§ 53.

Angebotsfristen im beschleunigten Verfahren nach Vorinformation

§ 54.

Verkürzte Angebots- und Teilnahmefristen bei Verwendung elektronischer Medien

§ 55.

Verkürzte Teilnahme- und Angebotsfristen im beschleunigten Verfahren bei Dringlichkeit

4. Unterabschnitt
Vorschriften über Fristen im Unterschwellenbereich

§ 56.

Teilnahme-, Angebots, Übermittlungs- und Auskunftsfristen

4. Abschnitt
Eignung der Unternehmer

1. Unterabschnitt
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließende Unternehmer

§ 57.

Ausschlussgründe

2. Unterabschnitt
Eignungsanforderungen und Eignungsnachweise

§ 58.

Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung

§ 59.

Eigenerklärung, Verlangen der Nachweise durch den Auftraggeber

§ 60.

Nachweis der Befugnis

§ 61.

Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit

§ 62.

Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit

§ 63.

Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

§ 64.

Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit

§ 65.

Nachweis der Eignung durch andere Unternehmer

§ 66.

Qualitätssicherungsnormen und Normen für Umweltmanagement

5. Abschnitt
Die Ausschreibung

1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 67.

Grundsätze der Ausschreibung

§ 68.

Inhalt der Ausschreibungsunterlagen

§ 69.

Informationssicherheit

§ 70.

Versorgungssicherheit

§ 71.

Alternativangebote

§ 72.

Abänderungsangebote

§ 73.

Allgemeine Bestimmungen betreffend Subunternehmerleistungen

§ 74.

Besondere Festlegungen betreffend Subunternehmerleistungen

§ 75.

Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen

§ 76.

Berichtigung der Ausschreibung

2. Unterabschnitt
Besondere Ausschreibungsbestimmungen betreffend elektronisch einzureichende Angebote

§ 77.

Festlegungen für die Abgabe elektronischer Angebote

§ 78.

Kommunikationswege

§ 79.

Dokumentenformate

§ 80.

Verschlüsselung

3. Unterabschnitt
Die Leistungsbeschreibung und Bestimmungen über den Leistungsvertrag

§ 81.

Arten der Leistungsbeschreibung

§ 82.

Grundsätze der Leistungsbeschreibung

§ 83.

Technische Spezifikationen

§ 84.

Vertragsbestimmungen

4. Unterabschnitt
Bestimmungen für die Ausschreibung bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich

§ 85.

Grundsätze der Ausschreibung

6. Abschnitt
Ablauf einzelner Vergabeverfahren

§ 86.

Teilnehmer im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung

§ 87.

Teilnehmer im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung und im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung

§ 88.

Ablauf des nicht offenen Verfahrens

§ 89.

Ablauf des Verhandlungsverfahrens

7. Abschnitt
Das Angebot

1. Unterabschnitt
Allgemeine Regelungen für Angebote

§ 90.

Allgemeine Bestimmungen

§ 91.

Form der Angebote

§ 92.

Inhalt der Angebote

§ 93.

Besondere Bestimmungen über den Inhalt der Angebote bei funktionaler Leistungsbeschreibung

§ 94.

Einreichen der Angebote in Papierform

§ 95.

Zuschlagsfrist

2. Unterabschnitt
Besondere Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote

§ 96.

Allgemeine Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote

§ 97.

Form, Verschlüsselung und qualifizierte Signatur des Angebotes

§ 98.

Sicheres Verketten von Angebotsbestandteilen

§ 99.

Verordnungsermächtigung

8. Abschnitt
Das Zuschlagsverfahren

1. Unterabschnitt
Entgegennahme und Öffnung von Angeboten

§ 100.

Entgegennahme, Verwahrung und Öffnung von Angeboten in Papierform

§ 101.

Entgegennahme und Öffnung elektronisch übermittelter Angebote

§ 102.

Speicherung elektronisch übermittelter Angebote

2. Unterabschnitt
Prüfung der Angebote und Ausscheiden von Angeboten

§ 103.

Prüfung der Angebote

§ 104.

Prüfung der Angemessenheit der Preise – vertiefte Angebotsprüfung

§ 105.

Ausscheiden von Angeboten

3. Unterabschnitt
Der Zuschlag

§ 106.

Wahl des Angebotes für den Zuschlag

§ 107.

Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung

§ 108.

Stillhaltefrist und Zuschlagserteilung

§ 109.

Wirksamkeit des Zuschlages

§ 110.

Form des Vertragsabschlusses

9. Abschnitt
Beendigung des Vergabeverfahrens

§ 111.

Grundsätzliches

§ 112.

Dokumentationspflichten

§ 113.

Archivierung bei mit elektronischen Mitteln durchgeführten Vergabeverfahren

§ 114.

Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens

§ 115.

Bekanntgabe der Widerrufsentscheidung, Stillhaltefrist, Unwirksamkeit des Widerrufs

4. Hauptstück
Bestimmungen für besondere Aufträge und für besondere Verfahren

1. Abschnitt
Bestimmungen über die Vergabe von Subaufträgen

§ 116.

Allgemeines und Grundsätze

§ 117.

Schwellenwerte

§ 118.

Bestimmungen über Bekanntmachungen

§ 119.

Eignungskriterien für Subauftragnehmer

§ 120.

Besondere Bestimmungen für Subaufträge auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung

§ 121.

Ausnahme von der Verpflichtung zur Vergabe eines Subauftrages

§ 122.

Zivilrechtlichen Bestimmungen

2. Abschnitt
Vergabe von nicht prioritären Dienstleistungsaufträgen

§ 123.

Nicht prioritäre Dienstleistungsaufträge

3. Abschnitt
Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen

§ 124.

Grundsätzliches

§ 125.

Allgemeine Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen

§ 126.

Besondere Bestimmungen für die Durchführung von einfachen elektronischen Auktionen

§ 127.

Besondere Bestimmungen für die Durchführung von sonstigen elektronischen Auktionen

4. Abschnitt
Bestimmungen für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen und die Vergabe von Aufträgen auf Grund von Rahmenvereinbarungen

§ 128.

Allgemeines

§ 129.

Abschluss von Rahmenvereinbarungen

§ 130.

Vergabe von Aufträgen auf Grund von Rahmenvereinbarungen

5. Abschnitt
Bestimmungen über den wettbewerblichen Dialog

§ 131.

Allgemeines

§ 132.

Teilnehmer am wettbewerblichen Dialog

§ 133.

Dialogphase

§ 134.

Aufforderung zur Angebotsabgabe und Vergabe des Auftrages

3. Teil

Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht

§ 135.

Allgemeines

§ 136.

Zusätzliche organisationsrechtliche Vorschriften

§ 137.

Zusätzliche verfahrensrechtliche Vorschriften

4. Teil
Außerstaatliche Kontrolle und zivilrechtliche Bestimmungen

§ 138.

Korrekturmechanismus und Verfahren der Republik Österreich mit der Kommission

§ 138a.

Empfang und Verarbeitung elektronischer Rechnungen

§ 139.

Schadenersatzansprüche und Rückgriff gegen den begünstigten Bieter

§ 140.

Rücktrittsrecht des Auftraggebers

§ 141.

Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften

§ 142.

Zuständigkeit und Verfahren

(Anm.: § 143.aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018)

5. Teil

Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 144.

Strafbestimmungen

§ 145.

Inkrafttretens- und Übergangsvorschriften

§ 146.

Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen

§ 147.

Anwendbarkeit der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes

§ 148.

Vollziehung

§ 149.

Verweisungen, personenbezogene Bezeichnungen

§ 150.

Bezugnahme auf Rechtsakte der Union

 

Anhang I:

Liste der Militärausrüstung

Anhang II:

Verzeichnis der Tätigkeiten gemäß § 5 Z 1

Anhang III:

Prioritäre Dienstleistungen

Anhang IV:

Nicht-Prioritäre Dienstleistungen

Anhang V:

Liste der einschlägigen Berufs- und Handelsregister bzw. Bescheinigungen und eidesstattlichen Erklärungen gemäß den §§ 60 Abs. 1 Z 1 und 61 Abs. 2 Z 1

Anhang VI:

Angaben, die im Oberschwellenbereich in Bekanntmachungen gemäß den §§ 38, 45, 46, 53 und 112 enthalten sein müssen

Anhang VII:

Angaben, die in Bekanntmachungen über Subaufträge (gemäß § 118) enthalten sein müssen

Anhang VIII:

Muster für die Bekanntmachung von Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich

Anhang IX:

Merkmale für die Veröffentlichung

Anhang X:

Anforderungen an die Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme der Anträge auf Teilnahme oder der Angebote

   

Anmerkung

1. Das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 wurde in Artikel 1 des BGBl. I Nr. 10/2012 kundgemacht.

2. Betragsanpassungen: BGBl. II Nr. 58/2012, BGBl. II Nr. 513/2013, BGBl. II Nr. 438/2015, BGBl. II Nr. 411/2017, BGBl. II Nr. 358/2019, BGBl. II Nr. 560/2021

Schlagworte

e-rk3, Inh

Schwellenwert, Oberschwellenbereich, Übermittlungsfrist, Schlussbestimmung, Inkrafttretensvorschrift, Berufsregister,

BVerG und BVergGVS Novelle 2013 (BGBl. I Nr. 128/2013),

Vergaberechtsreformgesetz 2018 (BGBl. I Nr. 65/2018),

Sozialversicherungs-Organisationsgesetz – SV-OG (BGBl. I Nr. 100/2018),

Brexit-Verordnung – Vergabe (BGBl. II Nr. 91/2019)

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2024

Gesetzesnummer

20007693

Dokumentnummer

NOR40207142

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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