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§ 15 BVergGVS 2012

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2012

Berechnung des geschätzten Auftragswertes von Rahmenvereinbarungen

§ 15

Der geschätzte Auftragswert einer Rahmenvereinbarung ist der für ihre gesamte Laufzeit geschätzte Gesamtwert aller auf Grund dieser Rahmenvereinbarung voraussichtlich zu vergebenden Aufträge.

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