OGH 14Os82/94 (RS0097660)

OGH14Os82/9412.7.1994

Rechtssatz

Der Befreiungsgrund der Selbstbezichtigungsgefahr oder Selbstbelastungsgefahr bezieht sich nur auf die strafbare Beteiligung (§ 12 StGB) des Zeugen an der Tat des Angeklagten und auf Anschlussdelikte (zB §§ 164, 299 StGB), nicht aber auf Aussagedelikte (§§ 288, 289 gegebenenfalls 297 StGB), die der Zeuge im selben oder in einem im Sachzusammenhang stehenden abgesonderten Verfahren begangen haben könnte.

Normen

StPO §152 Abs1 Z1
StPO §157 Abs1 Z1

14 Os 82/94OGH12.07.1994

Veröff: EvBl 1994/138 S 664

12 Os 115/94OGH26.01.1995

Vgl auch; Beisatz: Die Bestimmung des § 152 Abs 1 Z 1 StPO bezweckt eine Befreiung jener Personen vom Zwang zu zeugenschaftlicher Selbstbelastung, die bereits wegen einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung verfolgt werden, welche in einem rechtlichen oder sachlichen Konnex zu jener Tat steht, die dem Beschuldigten (Angeklagten) angelastet wird, oder die zwar insoweit noch nicht gerichtlich verfolgt, strafbarer Tatbeteiligung jedoch verdächtigt werden. Mit Rücksicht auf den für berechtigte Zeugnisentschlagung erforderlichen Konnex zwischen jener Tat, die Gegenstand des Strafverfahrens ist, in dem der Zeuge vernommen wird, und jener, die dem bereits anhängigen Strafverfahren oder gegebenenfalls dem bloßen Tatverdacht gegen den Zeugen zugrunde liegt, muss der Entschlagungsgrund schon bei der ersten Vernehmung zur betreffenden Sache gegeben sein und darf nicht erst durch die Aussage selbst geschaffen werden (14 Os 82/94). (T1)

11 Os 145/94OGH14.02.1994
13 Os 90/97OGH06.08.1997

Auch; Beis wie T1; Beisatz: Nur die mögliche Offenbarung eines außerhalb der gerichtlichen Aufarbeitung des Straffalls gesetzten kriminellen Verhaltens, nicht aber ein innerhalb dessen vielleicht zustande gekommenes "Aussagedelikt" führt zum Entschlagungsrecht des Zeugen. Diese thematische Beschränkung ist unverzichtbar, soll sich der Sinn der Strafdrohung gegen Falschaussagen nicht in sein Gegenteil verkehren. (T2)

11 Os 159/97OGH25.11.1997

Vgl auch; Beis wie T2

14 Os 80/97OGH21.10.1997

Vgl auch; Beis wie T2; Beisatz: Der in Rede stehende Entschlagungsgrund darf im Falle von wiederholten Befragungen nicht durch eine der Aussagen selbst geschaffen worden sein. (T3)

15 Os 31/99OGH22.04.1999

Auch; Beis wie T2

12 Os 41/99OGH22.04.1999

Auch; Beis wie T2

11 Os 10/02OGH05.03.2002

Auch; Beis wie T2

15 Os 19/03OGH06.03.2003

Vgl auch; Beis ähnlich wie T2

11 Os 80/03OGH05.08.2003

Auch; nur: Der Befreiungsgrund der Selbstbezichtigungsgefahr oder Selbstbelastungsgefahr bezieht sich nicht auf Aussagedelikte (§§ 288, 289 gegebenenfalls 297 StGB). (T4)

13 Os 88/05yOGH14.12.2005

Vgl auch; Beisatz: Eine Aussagedelinquenz im Zuge der Aufarbeitung von Straftaten bewirkt keinen Entschlagungsgrund im Sinn des §152 Abs1 Z1 StPO. (T5)

15 Os 3/07sOGH23.04.2007

Vgl auch

14 Os 72/07fOGH28.08.2007

Auch; Beisatz: Aussagebefreiung wegen Selbstbelastungsgefahr kann sich nur auf die mögliche Offenbarung einer außerhalb der gerichtlichen Aufarbeitung des Straffalls gesetzten Delinquenz, nicht aber auf ein „Aussagedelikt" (hier: §297 StGB) im selben Verfahren beziehen. (T6)

12 Os 27/15kOGH09.04.2015

Auch; nur T4

13 Os 31/18kOGH09.05.2018

Auch

13 Os 87/19xOGH26.02.2020

Dokumentnummer

JJR_19940712_OGH0002_0140OS00082_9400000_006

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