OGH 11Os60/87 (RS0088058)

OGH11Os60/8721.7.1987

Rechtssatz

Die Zusammenrechnung der Einzelmengen aus einer Serie von Tathandlungen setzt voraus, daß der Vorsatz des Täters von vornherein auf eine Tatbildverwirklichung in Teilmengen gerichtet war und auch die anderen Voraussetzungen des Fortsetzungszusammenhanges gegeben sind. Nur in solchen Fällen kommt den Einzelakten keine selbständige Bedeutung zu, sodaß es einer Aufschlüsselung (der Gesamtmenge) nicht bedarf und die Frage der "großen Menge" (§12 Abs 1 SGG) sowie auch der übergroßen Menge (§ 12 Abs 3 Z 3 SGG) anhand der Gesamtmenge zu prüfen ist.

Normen

SGG nF §12 Abs1 IC
SGG nF §12 Abs3 Z3 IIIC
StGB §28 D

11 Os 60/87OGH21.07.1987

Veröff: SSZ 58/54

11 Os 24/88OGH15.03.1988

nur: Die Zusammenrechnung der Einzelmengen aus einer Serie von Tathandlungen setzt voraus, daß der Vorsatz des Täters von vornherein auf eine Tatbildverwirklichung in Teilmengen gerichtet war und auch die anderen Voraussetzungen des Fortsetzungszusammenhanges gegeben sind. (T1)

11 Os 88/88OGH06.09.1988

Vgl auch; nur T1; Veröff: JBl 1989,458

14 Os 80/89OGH06.09.1989

Vgl auch; nur T1

11 Os 58/91OGH02.07.1991

Vgl auch; nur T1; Beisatz: Nach ständiger Rechtsprechung sind die Suchtgiftmengen mehrerer einzelner Tathandlungen zu addieren, wenn der Vorsatz des Täters von vornherein auf die Tatbildverwirklichung in Teilmengen gerichtet war. (T2)

12 Os 36/91OGH20.06.1991

Vgl; Beisatz: Einheitlicher Willensentschluß. (T3)

13 Os 117/91OGH18.12.1991
11 Os 121/91OGH11.02.1992

Vgl auch; nur T1; Beis wie T2

11 Os 57/94OGH24.05.1994

Vgl auch; nur T1

12 Os 173/94OGH01.12.1994

Vgl auch; Beisatz: Eine solche Mengensummierung hat sich lediglich auf ein und dasselbe Urteil zu beschränken. (T4)

12 Os 30/95OGH23.03.1995
15 Os 20/95OGH30.03.1995
13 Os 36/95OGH28.06.1995

Vgl auch; nur T1

13 Os 156/00OGH25.01.2001

Vgl auch; Beisatz: Die Zusammenrechnung von Einzelmengen aus verschiedenen Tathandlungen ist nur unter Annahme eines Vorsatzes eines Täters auf eine Tatbildverwirklichung in Teilmengen und damit auf den an die bewusst kontinuierliche Tatbegehung geknüpften Additionseffekt zulässig. (T5)

14 Os 148/13sOGH17.12.2013

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19870721_OGH0002_0110OS00060_8700000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)