Normen
KBGG §7 Abs3 Z1
KBGG §7 Abs4 Z1
10 ObS 45/15p | OGH | 19.05.2015 |
10 ObS 140/15h | OGH | 19.01.2016 |
Beisatz: Hier: Schwere gesundheitliche Probleme der Klägerin und dadurch hervorgerufener „Ausnahmezustand“ ihrer Familie ausreichend. (T1) |
10 ObS 26/16w | OGH | 10.05.2016 |
Auch |
10 ObS 88/16p | OGH | 13.09.2016 |
Auch; Beisatz: Auch die Frage, ob der das Kinderbetreuungsgeld beziehende Elternteil den nicht rechtzeitigen Nachweis einer Mutter-Kind-Pass-Untersuchung zu vertreten hat, hängt aber immer von den Umständen des Einzelfalls ab. (T2)<br/>Beisatz: Hier: Auftrag an die Ehegattin, den Nachweis eingeschrieben zur Post zu geben, ausreichend, auch wenn in der Folge die Postaufgabe nicht eingeschrieben erfolgte und der Nachweis auf dem Postweg verloren ging. (T3) |
10 ObS 15/20h | OGH | 26.05.2020 |
Beis wie T2 |
10 ObS 2/21y | OGH | 26.02.2021 |
Beis wie T2; Beisatz: Hier: Klägerin übermittelte Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen per E-Mail an eine ihr von der Beklagten bekannt gegebene E-Mail-Adresse; dass Erfassung und weitere Verarbeitung dieses E-Mails bei der Beklagten in weiterer Folge aus unbekannten Gründen unterblieb, ist nicht von Klägerin zu vertreten. (T4) |
10 ObS 140/20s | OGH | 26.02.2021 |
Beis wie T2; Beisatz: Hier: Klägerin übermittelte Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen per E-Mail an eine ihr von der Beklagten bekannt gegebene E-Mail-Adresse; E-Mail kam nicht an; bei der Klägerin schien E-Mail im Ordner der gesendeten Mails auf; sie erhielt keine Fehlermeldung und hatte bereits in der Vergangenheit an dieselbe Adresse eine E-Mail versendet, die angekommen war; unterbliebene Nachfrage der Klägerin betreffend Einlangen des E-Mails ist der Klägerin hier nicht vorwerbar. (T5) |
10 ObS 33/21g | OGH | 30.03.2021 |
Beis wie T2; Beisatz: Hier: Emotionaler Ausnahmezustand der Mutter im ersten Jahr nach der Geburt ihres Kindes; dennoch ist der nicht rechtzeitige Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen zu vertreten, weil ihr die Fristgebundenheit der Vorlage der Nachweise bekannt war und ihr nach Ende des Ausnahmezustands noch mindestens vier Monate zur Erbringung der Nachweise offenstanden. (T6) |
10 ObS 31/21p | OGH | 30.03.2021 |
Beis wie T2; Beisatz: Hier: Klägerin sendete ein Telefax, beinhaltend die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, an die von der Beklagten angegebene Nummer; Beklagte erhielt Telefax bestehend aus ausschließlich leeren Seiten; Klägerin verwendete Telefaxgerät an ihrem Arbeitsplatz, von dem aus sie regelmäßig Telefaxe versendete; Sendeberichte wiesen stets dasselbe Erscheinungsbild auf; kein erkennbarer Grund für Klägerin, von Fehlerhaftigkeit der Telefaxsendung auszugehen. (T7)<br/> |
10 ObS 32/21k | OGH | 30.03.2021 |
Beis wie T2; Beisatz: Hier: Klägerin versendete erneut Mutter-Kind-Pass-Nachweise an eine von der Beklagten bekanntgegebene E-Mail-Adresse, nachdem sie von dieser zuvor telefonisch die Auskunft erhielt, dass die Dateien im ersten E-Mail nicht geöffnet werden konnten; zweites E-Mail langte nicht bei der Beklagten ein; kein Vorwurf an Klägerin, dass sie bei der Beklagten nicht nachfragte, ob die gesendeten Dateien geöffnet werden können. (T8)<br/> |
10 ObS 75/21h | OGH | 22.06.2021 |
Beisatz: Hier Verschiebung des vereinbarten Untersuchungstermins durch den Arzt. (T8a) |
10 ObS 58/21h | OGH | 29.07.2021 |
Vgl; Beisatz: Die außerhalb der Zurechnungssphäre der Eltern liegenden Hinderungsgründe gemäß § 7 Abs 3 Z 1 KBGG müssen innerhalb der in § 7 Abs 2 KBGG angeführten Nachweisfrist zum Tragen kommen. (T9) |
10 ObS 85/21d | OGH | 19.10.2021 |
Beisatz: Hier: Auf Initiative der behandelnden Ärztin verschobener Termin, weil knapp zuvor eine Untersuchung der Schwangeren aufgrund von die Schwangerschaft betreffenden Beschwerden durchgeführt worden war. (T10) |
10 ObS 187/21d | OGH | 29.03.2022 |
Vgl; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Die Fehlvorstellung, „Vollendung des 18. Lebensmonats“ bezeichne nicht den Zeitpunkt 18 Monate nach dem Tag der Geburt des Kindes, sondern einen Monat später, ist von den Eltern zu vertreten. (T11) |
10 ObS 174/21t | OGH | 20.04.2022 |
Vgl; Beisatz: Hier: Zur Beweislast. (T12) |
10 ObS 146/22a | OGH | 21.02.2023 |
Vgl; Beis nur wie T2 |
10 ObS 52/23d | OGH | 22.08.2023 |
vgl; Beisatz wie T2 |
Dokumentnummer
JJR_20150519_OGH0002_010OBS00045_15P0000_001
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