OGH 11Os173/71 (RS0099067)

OGH11Os173/7124.1.2023

Rechtssatz

Fälschlich als Berufung bezeichnete Rechtsmittel werden zwar nach der Übung des OGH als Nichtigkeitsbeschwerde behandelt, wenn die falsche Bezeichnung offenkundig auf einem Irrtum (einem "Vergreifen" im Sinne des § 467 Abs 2 StPO) beruht (EvBl 1946/512, EvBl 1961/376) oder eine in den Rahmen einer ausgeführten Nichtigkeitsbeschwerde gehörige Rüge sich unter den Ausführungen zur Berufung befindet (SSt 31/71 und SSt 10/16). Hat aber die Staatsanwaltschaft ausdrücklich - wenn auch auf Grund unrichtiger Rechtsanschauung (hier: Geltendmachung der rechtsirrigen Nichtanwendung des § 337 lit a StG mit Berufung) - bloß die Erstattung einer Berufungsausführung und nicht die Ausführung einer Nichtigkeitsbeschwerde gewollt, darf sich der OGH nicht durch eine Umdeutung des Rechtsmittels über diesen deutlich erkennbaren Willen des Rechtsmittelwerbers hinwegsetzen.

Normen

StPO §280
StPO §281
StPO §283 B
StPO §467 Abs2

11 Os 173/71OGH06.12.1971

Veröff: EvBl 1972/167 S 303

10 Os 20/72OGH29.02.1972

Vgl auch; nur: Fälschlich als Berufung bezeichnete Rechtsmittel werden zwar nach der Übung des OGH als Nichtigkeitsbeschwerde behandelt, wenn die falsche Bezeichnung offenkundig auf einem Irrtum (einem "Vergreifen" im Sinne des § 467 Abs 2 StPO) beruht (EvBl 1946/512, EvBl 1961/376) oder eine in den Rahmen einer ausgeführten Nichtigkeitsbeschwerde gehörige Rüge sich unter den Ausführungen zur Berufung befindet (SSt 31/71 und SSt 10/16). (T1) Beisatz: Behandlung eines als "Berufung wegen Nichtigkeit" bezeichneten Rechtsmittels als Nichtigkeitsbeschwerde. (T2)

13 Os 6/73OGH17.05.1973

Ähnlich

11 Os 87/76OGH21.09.1976

Vgl; Beisatz: Die Unterlassung der Unterscheidung, welcher Teil der Rechtsmittelausführung sich auf die Darstellung von Nichtigkeitsgründen und welcher sich auf die Berufung bezieht, kann dem Rechtsmittelwerber nicht zum Nachteil gereichen. (T3)

13 Os 81/77OGH06.06.1977

nur T1

9 Os 210/77OGH17.01.1978

nur T1; Beisatz: Hier: Anmeldung der Berufung wegen Nichtigkeit. (T4)

10 Os 22/78OGH19.04.1978

Beisatz: Berufung wegen Nichtigkeitsgründen, Schuld und Strafe. (T5)

11 Os 124/78OGH12.12.1978

nur: Hat aber die Staatsanwaltschaft ausdrücklich - wenn auch auf Grund unrichtiger Rechtsanschauung (hier: Geltendmachung der rechtsirrigen Nichtanwendung des § 337 lit a StG mit Berufung) - bloß die Erstattung einer Berufungsausführung und nicht die Ausführung einer Nichtigkeitsbeschwerde gewollt, darf sich der OGH nicht durch eine Umdeutung des Rechtsmittels über diesen deutlich erkennbaren Willen des Rechtsmittelwerbers hinwegsetzen. (T6) Beisatz: Hier: Fehlender Wertersatzausspruch von der Staatsanwaltschaft statt mit Nichtigkeit fälschlich mit Berufung bekämpft. (T7)

13 Os 103/79OGH27.08.1979

Vgl; Beisatz: Keine Umdeutung einer von der Staatsanwaltschaft erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde in eine Berufung, wenn die Staatsanwaltschaft ausschließlich Nichtigkeitsbeschwerden angemeldet hat. (T8)

13 Os 154/79OGH15.11.1979

Beisatz: Die Beurteilung der Rechtsmittel hängt vom Sinn, nicht vom Wortlaut der Rechtsmittelerklärung ab. (T9)

9 Os 145/80OGH28.10.1980

Vgl auch; nur T1

13 Os 189/80OGH23.12.1980

Vgl auch; nur T1; Beis wie T2

13 Os 73/82OGH27.05.1982

Vgl auch; nur T1; Beis wie T2

11 Os 4/83OGH02.02.1983

Vgl; Beisatz: Umdeutung von Nichtigkeitsbeschwerden der Staatsanwaltschaft und eines Haftungsbeteiligten in Berufungen (nach § 238 FinStrG). (T10)

13 Os 20/84OGH10.05.1984

Vgl auch; nur T1; Beis wie T4

10 Os 37/87OGH24.03.1987

Vgl auch; nur T1; Beis wie T5; Beisatz: "Volle" Berufung (T11)

11 Os 94/87OGH21.07.1987

Vgl auch; nur T1; Beisatz: Die Anmeldung einer "Berufung" kann in der Regel nur dann als Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde aufgefaßt werden, wenn bei der Rechtsmittelanmeldung eine Nichtigkeit behauptet wird. (T12)

13 Os 181/87OGH11.02.1988

Vgl; Beisatz: Die - sachliche - Geltendmachung eines Nichtigkeitsgrunds in einer Berufung kann nur dann als ein bloßes Vergreifen in der Benennung des Rechtsmittels aufgefaßt und als Nichtigkeitsgrund behandelt werden, wenn eine Nichtigkeitsbeschwerde wenigstens angemeldet worden ist. (T13) Veröff: SSt 59/13 = EvBl 1988/88 S 407

13 Os 53/88OGH01.06.1988

Vgl auch; Beisatz: Keine Konversion von - im Rahmen der Nichtigkeitsbeschwerde irrelevanten - Einwände gegen die Schadensberechnung in eine Berufung gegen den Privatbeteiligtenzuspruch, wenn eine solche nicht (wenigstens) angemeldet wurde (vgl NRsp 1988/126). (T14)

13 Os 123/88OGH22.09.1988

Vgl; Beis wie T13

12 Os 159/88OGH15.12.1988

Vgl auch; Beisatz: Dem Angeklagten kann das Vergreifen in der Bezeichnung des Rechtsmittels nicht zum Nachteil gereichen. (T15)

13 Os 106/92OGH11.11.1992

nur T1; Beis wie T13

15 Os 156/94OGH20.12.1994

Vgl auch; nur T1

15 Os 142/95OGH12.10.1995

Vgl auch; Beisatz: Wenngleich ein Vergreifen in der Bezeichnung des Rechtsmittels nicht schadet, kann in der Anmeldung einer Berufung die Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde nicht erblickt werden, wenn darin nicht - auch nur ansatzweise - vorgebracht wird, daß Nichtigkeitsgründe vorlägen. (T16)

14 Os 120/96OGH20.08.1996

Vgl auch; nur T1; Beis wie T2

12 Os 16/05bOGH10.03.2005

Vgl auch; nur T1; Beis wie T11

13 Os 118/14yOGH18.12.2014

Vgl

11 Os 56/19yOGH28.05.2019

Vgl

11 Os 60/19mOGH25.06.2019

Vgl; Beisatz: Berufung wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe gegen ein Schöffenurteil. (T17)

15 Os 125/20aOGH14.12.2020

Vgl; Beis wie T12; Beis wie T16

14 Os 153/21pOGH22.02.2022

Vgl; Beis wie T9; Beis wie T12; Beis wie T16

14 Os 104/22hOGH24.01.2023

Vgl; Beis wie T12; Beis wie T16

Dokumentnummer

JJR_19711206_OGH0002_0110OS00173_7100000_001

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