Rechtssatz
Ein Beweisantrag darf nicht abgelehnt werden, wenn der Beweisgegenstand nicht unerheblich und ein verwertbares Ergebnis der Beweisaufnahme also eine weitere Klärung des (relevanten) Sachverhalts, nicht von vornherein auszuschließen ist (Mayerhofer-Rieder, Nr 78, 79 zu § 281 Z 4 StPO).
13 Os 48/81 | OGH | 26.03.1981 |
Veröff: SSt 52/17 |
12 Os 114/81 | OGH | 06.08.1981 |
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9 Os 15/84 | OGH | 28.02.1984 |
Vgl auch |
9 Os 36/84 | OGH | 07.05.1984 |
Vgl auch; Beisatz: Ist ein verwertbares Ergebnis der Beweisaufnahme von vornherein nicht zu erwarten, so werden durch die Abweisung des Beweisantrages Verteidigungsrechte nicht verletzt. (T1) |
13 Os 97/84 | OGH | 05.07.1984 |
Beisatz: Dies gilt nicht nur für Beweisangebote, die das inkriminierte Tatverhalten an sich betreffen, sondern auch für Beweisanträge, die dazu dienen sollen, Belastungsbeweise zu entkräften. (T2) |
12 Os 156/83 | OGH | 06.12.1984 |
Beisatz: Zu einem nicht ganz aussichtslosen massenspektographischen Schriftenvergleich zur Datumsbestimmung. (T4) |
11 Os 7/85 | OGH | 31.01.1985 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Beweisantrag für ein Thema abgelehnt, dem im Rahmen der Beweiswürdigung ausschlaggebende Bedeutung zugemessen wurde. (T3) |
13 Os 80/87 | OGH | 11.06.1987 |
Vgl auch; Beisatz: Auf einen abschätzbaren Grad der Beweiskraft kann es im Nichtigkeitsverfahren nicht ankommen, sondern nur auf einen nicht von vornherein abzusprechenden maßgebenden Beweiswert der beantragten Beweisaufnahmen (hier zu § 345 Abs 1 Z 5 StPO). (T5) |
12 Os 122/87 | OGH | 22.10.1987 |
Beisatz: Verstoß gegen den Grundsatz der Erforschung der materiellen Wahrheit (§ 3 StPO). (T6) |
11 Os 29/88 | OGH | 14.03.1988 |
Beisatz: Hier: Sich aus Vorakten ergebende Hinweise auf eine episodisch auftretende paranoide Schizophrenie. (T7) |
15 Os 102/00 | OGH | 07.09.2000 |
Auch; Beis wie T4; Beisatz: Die Bestimmung des Alters einer Kugelschreiberschrift ist nach der Gerichtserfahrung generell sehr schwierig. Dazu bedarf es für die Erstellung einer erfolgversprechenden Expertise (unter anderem) jedenfalls eines umfangreichen Vergleichsmaterials (vgl auch 12 Os 156/83). (T9) |
11 Os 108/00 | OGH | 21.11.2000 |
Vgl auch; Beisatz: Hier verletzte das Erstgericht indem es, ohne die als Entlastungsbeweis geführte Aussage eines Zeugen zu hören, die bis dahin schon vorliegenden Belastungsbeweise für ausreichend hielt, seine sich aus §§ 3, 258 StPO ergebende Pflicht, den Umfang des Beweisverfahrens nicht von einer vorzeitig gewonnenen Überzeugung von der Schuld des Angeklagten bestimmen zu lassen. (T10) |
14 Os 3/01 | OGH | 22.05.2001 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Ablehnung der Einvernahme eines medizinischen Sachverständigen zur Frage, ob der Angeklagte sich in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand befand, verletzt Verteidigungsrechte. (T11) |
14 Os 139/01 | OGH | 29.01.2002 |
Auch; Beisatz: Die Vernehmung der beantragten Zeugen wäre zur Beurteilung der einander diametral entgegenstehenden Angaben des Angeklagten und des Zeugen von entscheidender Bedeutung gewesen und hätte auch zu einer anderen Lösung der Schuldfrage Anlass geben können. (T12) |
6 Bkd 6/09 | OGH | 15.02.2010 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Verfahren vor der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte. (T13) |
Dokumentnummer
JJR_19810326_OGH0002_0130OS00048_8100000_003
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