OGH 13Os48/81 (RS0099226)

OGH13Os48/8126.3.1981

Rechtssatz

Ein Beweisantrag darf nicht abgelehnt werden, wenn der Beweisgegenstand nicht unerheblich und ein verwertbares Ergebnis der Beweisaufnahme also eine weitere Klärung des (relevanten) Sachverhalts, nicht von vornherein auszuschließen ist (Mayerhofer-Rieder, Nr 78, 79 zu § 281 Z 4 StPO).

Normen

StPO §281 Abs1 Z4 A
StPO §281 Abs1 Z4 B

13 Os 48/81OGH26.03.1981

Veröff: SSt 52/17

12 Os 114/81OGH06.08.1981
12 Os 30/82OGH11.03.1982

Vgl auch

9 Os 15/84OGH28.02.1984

Vgl auch

9 Os 36/84OGH07.05.1984

Vgl auch; Beisatz: Ist ein verwertbares Ergebnis der Beweisaufnahme von vornherein nicht zu erwarten, so werden durch die Abweisung des Beweisantrages Verteidigungsrechte nicht verletzt. (T1)

13 Os 97/84OGH05.07.1984

Beisatz: Dies gilt nicht nur für Beweisangebote, die das inkriminierte Tatverhalten an sich betreffen, sondern auch für Beweisanträge, die dazu dienen sollen, Belastungsbeweise zu entkräften. (T2)

12 Os 156/83OGH06.12.1984

Beisatz: Zu einem nicht ganz aussichtslosen massenspektographischen Schriftenvergleich zur Datumsbestimmung. (T4)

11 Os 7/85OGH31.01.1985

Vgl auch; Beisatz: Hier: Beweisantrag für ein Thema abgelehnt, dem im Rahmen der Beweiswürdigung ausschlaggebende Bedeutung zugemessen wurde. (T3)

13 Os 71/86OGH12.06.1986

Beis wie T2; Veröff: SSt 57/37

13 Os 153/86OGH13.11.1986
10 Os 21/87OGH24.03.1987

Vgl auch

13 Os 80/87OGH11.06.1987

Vgl auch; Beisatz: Auf einen abschätzbaren Grad der Beweiskraft kann es im Nichtigkeitsverfahren nicht ankommen, sondern nur auf einen nicht von vornherein abzusprechenden maßgebenden Beweiswert der beantragten Beweisaufnahmen (hier zu § 345 Abs 1 Z 5 StPO). (T5)

12 Os 122/87OGH22.10.1987

Beisatz: Verstoß gegen den Grundsatz der Erforschung der materiellen Wahrheit (§ 3 StPO). (T6)

11 Os 31/88OGH10.03.1988
11 Os 29/88OGH14.03.1988

Beisatz: Hier: Sich aus Vorakten ergebende Hinweise auf eine episodisch auftretende paranoide Schizophrenie. (T7)

12 Os 60/88OGH22.06.1988
11 Os 71/88OGH28.06.1988

Vgl auch

11 Os 74/89OGH28.06.1989

Beisatz: Unter Hinweis auch auf Art 6 MRK. (T8)

11 Os 57/90OGH13.06.1990
12 Os 112/93OGH12.08.1993
11 Os 193/93OGH08.02.1994
15 Os 102/00OGH07.09.2000

Auch; Beis wie T4; Beisatz: Die Bestimmung des Alters einer Kugelschreiberschrift ist nach der Gerichtserfahrung generell sehr schwierig. Dazu bedarf es für die Erstellung einer erfolgversprechenden Expertise (unter anderem) jedenfalls eines umfangreichen Vergleichsmaterials (vgl auch 12 Os 156/83). (T9)

11 Os 108/00OGH21.11.2000

Vgl auch; Beisatz: Hier verletzte das Erstgericht indem es, ohne die als Entlastungsbeweis geführte Aussage eines Zeugen zu hören, die bis dahin schon vorliegenden Belastungsbeweise für ausreichend hielt, seine sich aus §§ 3, 258 StPO ergebende Pflicht, den Umfang des Beweisverfahrens nicht von einer vorzeitig gewonnenen Überzeugung von der Schuld des Angeklagten bestimmen zu lassen. (T10)

14 Os 3/01OGH22.05.2001

Vgl auch; Beisatz: Hier: Ablehnung der Einvernahme eines medizinischen Sachverständigen zur Frage, ob der Angeklagte sich in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand befand, verletzt Verteidigungsrechte. (T11)

14 Os 139/01OGH29.01.2002

Auch; Beisatz: Die Vernehmung der beantragten Zeugen wäre zur Beurteilung der einander diametral entgegenstehenden Angaben des Angeklagten und des Zeugen von entscheidender Bedeutung gewesen und hätte auch zu einer anderen Lösung der Schuldfrage Anlass geben können. (T12)

6 Bkd 6/09OGH15.02.2010

Vgl auch; Beisatz: Hier: Verfahren vor der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte. (T13)

Dokumentnummer

JJR_19810326_OGH0002_0130OS00048_8100000_003

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)