OGH 5Os828/56 (RS0096368)

OGH5Os828/5620.11.1956

Rechtssatz

Beweismittel, die der Wahrheitsermittlung in wesentlichen Punkten dienlich sein können, dürfen nicht ungenützt bleiben. Erst wenn das Beweismittel abgeführt wurde, ist das Gericht in der Lage, sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen, ob und inwieweit ihm ein Beweiswert zukommt. Es geht daher nicht an, einem Zeugen, ohne ihn gehört zu haben, die Glaubwürdigkeit mit der Begründung abzusprechen, dass er befangen sei. Ebensowenig darf ein Entlastungsbeweis mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass das Gericht die Sachlage auf Grund der vorliegenden Belastungsbeweise für ausreichend geklärt halte.

Normen

StPO §3
StPO §248
StPO §258 Abs2 A
StPO §281 Abs1 Z4 B

5 Os 828/56OGH20.11.1956

Veröff: EvBl 1957/34 S 47

8 Os 178/59OGH22.06.1959

Auch; Veröff: RZ 1959,173

5 Os 204/53OGH25.02.1953

nur: Ebensowenig darf ein Entlastungsbeweis mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass das Gericht die Sachlage auf Grund der vorliegenden Belastungsbeweise für ausreichend geklärt halte. (T1) Veröff: EvBl 1953/459 S 549

9 Os 170/59OGH15.09.1959
7 Os 72/60OGH12.04.1960
7 Os 246/60OGH21.09.1960

Auch

12 Os 106/66OGH10.06.1966

Auch; Beisatz: Vorgreifende Beweiswürdigung nicht zulässig. (T2)

12 Os 104/66OGH22.06.1966

nur T1

12 Os 118/67OGH04.08.1967
12 Os 93/70OGH27.05.1970
10 Os 86/71OGH23.04.1971

nur T1; Beis wie T2

12 Os 172/71OGH28.10.1971

nur: Beweismittel, die der Wahrheitsermittlung in wesentlichen Punkten dienlich sein können, dürfen nicht ungenützt bleiben. Erst wenn das Beweismittel abgeführt wurde, ist das Gericht in der Lage, sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen, ob und inwieweit ihm ein Beweiswert zukommt. (T3)

10 Os 81/72OGH30.05.1972

nur T1

9 Os 85/74OGH02.08.1974

Vgl auch; Beis wie T2

13 Os 49/75OGH10.04.1975

Vgl auch

9 Os 174/75OGH25.02.1976

nur T1; nur T3; Beis wie T2

11 Os 49/76OGH06.08.1976

nur T1; nur T3

13 Os 143/77OGH28.09.1977

nur T3

9 Os 118/78OGH02.04.1979
9 Os 159/79OGH04.03.1980

nur: Es geht daher nicht an, einem Zeugen, ohne in gehört zu haben, die Glaubwürdigkeit mit der Begründung abzusprechen, dass er befangen sei. (T4); Beisatz: Auch nicht bei einem fünfjährigen Kind. (T5) Veröff: EvBl 1980/150 S 444

11 Os 2/83OGH17.01.1983

Vgl auch; nur T4

11 Os 209/83OGH21.12.1983

Vgl auch; Beisatz: Ein Beweisantrag darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil das Gericht auf Grund anderer Beweisergebnisse schon zur Annahme eines gegenteiligen Sachverhaltes gelangt ist (EvBl 1980/42). (T6)

13 Os 97/84OGH05.07.1984

Vgl auch

9 Os 130/84OGH11.09.1984

Vgl auch; Beis wie T2

12 Os 156/83OGH06.12.1984

Vgl auch; Beisatz: Zu einem nicht ganz aussichtslosen massenspektographischen Schriftenvergleich zur Datumsbestimmung. (T7)

11 Os 169/85OGH19.11.1985

Vgl auch

10 Os 140/85OGH03.12.1985

Vgl auch; nur T1; Beisatz: Dem Gericht ist es schon im Hinblick auf die ihm gemäß den §§ 3 und 258 StPO obliegenden Pflichten verwehrt, den Umfang des Beweisverfahrens von einer vorzeitig gewonnen Überzeugung von der Schuld des Angeklagten bestimmen zu lassen. (T8)

13 Os 71/86OGH12.06.1986

Vgl auch; Veröff: SSt 57/37

11 Os 31/88OGH10.03.1988

nur T1

11 Os 71/88OGH28.06.1988

Vgl auch; nur T1

13 Os 44/90OGH10.05.1990

Vgl auch; nur T1; Beisatz: So auch schon EvBl 1980/42, JBl 1981,445. (T9)

11 Os 57/90OGH13.06.1990

nur T1; Beis wie T8

11 Os 22/92OGH24.03.1992

Vgl auch

12 Os 112/93OGH12.08.1993

nur T1

11 Os 77/99OGH10.08.1999

Vgl auch

11 Os 134/05yOGH13.12.2005

Vgl auch; Beisatz: Da im schöffengerichtlichen Verfahren die Beweiswürdigung der Tatrichter nur eingeschränkt (Z 5a) angefochten werden kann, ist es im Lichte des Grundsatzes eines „fair trial" (Art 6 Abs 1 MRK) geboten, vorgreifende Beweiswürdigung zu vermeiden und gerade bei einem einzigen Belastungszeugen Kontrollbeweisen besonderes Augenmerk zu schenken. (T10)

12 Os 44/07yOGH03.05.2007

Vgl auch; Beis wie T2; Beisatz: Stellt das Beweisthema die Richtigkeit der Angaben der Hauptbelastungszeugin in Frage, liegt eine unzulässige vorgreifende Beweiswürdigung vor, wenn die Tatrichter die Angaben des Tatopfers ohne entsprechende Beweisaufnahme ungeprüft für richtig unterstellen. (T11)

11 Os 55/08kOGH27.05.2008

Vgl auch; Beisatz: Steht die Aussage des Angeklagten jener der einzigen Belastungszeugin entgegen, verdienen mangels anderer Verfahrensergebnisse zur Frage, welcher Darstellung die höhere Glaubwürdigkeit gebührt, auch nicht unmittelbar das Tatgeschehen betreffende Umstände erhöhte Beachtung. (T12); Beisatz: Hier: In der Abweisung des auf Widerlegung der Angaben der einzigen Belastungszeugin gerichteten Beweisantrages liegt ein Akt vorgreifender Beweiswürdigung. (T13)

13 Os 149/08yOGH17.12.2008

Vgl

12 Os 25/09gOGH26.03.2009

Vgl; Beisatz: Da im schöffengerichtlichen Verfahren die Beweiswürdigung der Tatrichter nur eingeschränkt angefochten werden kann, ist es schon mit Blick auf den Grundrechtsschutz (Art 6 Abs 1 MRK) geboten, in Strafverfahren, in welchen - wie hier - nur ein einziger Tatzeuge vorhanden ist, die gegen die Glaubwürdigkeit dieser Person vorgebrachten Argumente besonders sorgfältig zu prüfen und auch indirekte, die Glaubwürdigkeit des Zeugen betreffende Beweise aufzunehmen. (T14); Beisatz: Selbst unter dieser Prämisse ist allerdings darauf abzustellen, ob der unter Beweis zu stellende tatsächliche Umstand mit Blick auf die dem Schöffengericht im Antragszeitpunkt bereits vorliegenden Beweisergebnisse in der Lage ist, die zur Feststellung entscheidender Tatsachen anzustellende Beweiswürdigung maßgeblich zu beeinflussen. Mit anderen Worten muss bei Anlegung eines realitätsbezogenen Maßstabs eine erfolgsversprechende Bereicherung der zur Wahrheitsfindung führenden Prämissen zu erwarten sein. (T15)

6 Bkd 6/09OGH15.02.2010

Vgl auch; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Verfahren vor der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte. (T16)

11 Os 161/10aOGH17.02.2011

Auch

14 Os 24/11bOGH24.05.2011

Vgl auch; Beis ähnlich wie T10; Beis ähnlich wie T11; Beis ähnlich wie T12; Beis ähnlich wie T13; Beis ähnlich wie T14

12 Os 47/16bOGH18.08.2016

Auch;Beisatz: Jede Erkenntnisquelle, durch die sich das Gericht von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Tatsache oder Behauptung überzeugen kann, kommt als Beweismittel in Betracht. (T17)

11 Os 84/17pOGH12.12.2017

Auch; Beis wie T10; Beis wie T12; Beis wie T13; Beis wie T14; Beis wie T15; Beis wie T16; Beis wie T17

12 Os 6/18aOGH15.02.2018

Auch; Beis wie T14; Beis wie T15

Dokumentnummer

JJR_19561120_OGH0002_0050OS00828_5600000_001

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