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RPA Inhaltsverzeichnis Heft 6/2009

Heft 6 v. 1.6.2009

Editorial

  1. Liebe Leserinnen und Leser!

Fachbeitrag

  1. RÜFFLER, KARTELLRECHTSWIDRIGE BIETERGEMEINSCHAFTEN IM VERGABEVERFAHREN

Entscheidungsbesprechung

  1. HACKL, ZUSCHLAGSERTEILUNG IM ZEITFENSTER ZWISCHEN ZWEI VERGABEKONTROLLBEHÖRDEN - EIN DEFIZIT IM EFFEKTIVEN RECHTSSCHUTZ

Judikatur

    1. RPA-Slg-Int
    2. Auch Universitäten sind Wirtschaftsteilnehmer
    3. Keine Freiheit, neue Vergabeverfahren zu schaffen
    4. Schaden muss bei Beginn der Anfechtungsfrist nicht bekannt sein
    5. „Preferred Bidder“-Entscheidung ist keine Zuschlagsentscheidung
    6. Dienstleistungskonzession auch bei Garantie des Auftraggebers für spätere Konkurrenz
    7. Schadenersatzklage auch für einzelnes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft
    1. RPA-Slg
    2. Auch das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes verpflichtet nicht zu seiner Inanspruchnahme
    3. Das Durchstreichen von Wörtern in Textpassagen stellt keine bloße Präzisierung dar
    4. Den Ausschreibungsbestimmungen widersprechende Angebote sind ohne Gewährung einer Verbesserungsmöglichkeit auszuscheiden
    5. Angebote, die mit unbehebbaren Mängeln behaftet sind, führen zum sofortigen Ausscheiden
    6. „Nachschieben“ eines Subunternehmers ist unzulässig
  1. VwGH: QUALIFIKATION DES SCHLÜSSELPERSONALS KANN EIN ZULÄSSIGES ZUSCHLAGSKRITERIUM SEIN
  2. OGH: KANN DIE BINDUNG AN DIE ENTSCHEIDUNG DER VERGABEKONTROLLBEHÖRDE DAS - SCHADENERSATZRECHTLICHE - VERSCHULDEN DES AUFTRAGGEBERS BESEITIGEN?
  3. GÖLLES, DT BGH: MEHRKOSTENERSATZ DES AUFTRAGNEHMERS NACH VERZÖGERTEM ZUSCHLAG
  4. ETLINGER, BVA: EINE ZUSTELLUNG DER ZUSCHLAGSENTSCHEIDUNG MITTELS RSB-BRIEF OHNE SACHLICHE RECHTFERTIGUNG IST UNZULÄSSIG
  5. HACKL, BVA: KEINE PROROGATIO FORI IM VERWALTUNGSVERFAHREN
  6. KEISLER, BVA: UMFANG UND REICHWEITE DER BEFUGNIS
  7. RINDLER, BVA: STRENGE ANFORDERUNGEN AN NACHVOLLZIEHBARKEIT DER ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE FÜR ZUSCHLAGSENTSCHEIDUNG; UNZULÄSSIGE NACHTRÄGLICHE GEWICHTUNG VON ZUSCHLAGSKRITERIEN
  8. GAPPMAYER, EuGH: TROTZ MARKTAUSRICHTUNG DER BEHERRSCHTEN EINRICHTUNG IN-HOUSEVERGABE MÖGLICH
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