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ZUSCHLAGSERTEILUNG IM ZEITFENSTER ZWISCHEN ZWEI VERGABEKONTROLLBEHÖRDEN - EIN DEFIZIT IM EFFEKTIVEN RECHTSSCHUTZ

EntscheidungsbesprechungJOHANN HACKLRPA 2009, 296 Heft 6 v. 1.6.2009

Die derzeitige Gesetzeslage lässt es unter gewissen Umständen zu, dass der Auftraggeber im Zeitfenster zwischen zwei Vergabekontrollbehörden den Zuschlag rechtmäßig erteilt und den Nachprüfungswerber damit faktisch auf ein Feststellungsverfahren beschränkt.

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