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„Preferred Bidder“-Entscheidung ist keine Zuschlagsentscheidung

JudikaturRPA-Slg-IntRPA-Slg-Int 2009/16RPA 2009, 341 Heft 6 v. 1.6.2009

SA GA Juliane Kokott, 29.10.2009, Rs C-456/08 Kommission/Irland

Art 8 Abs 2 RL 93/37/EWG , Art 1 Abs 1 RL 89/665/EWG

34. Irland wendet ein, im vorliegenden Fall sei SIAC gleichwohl kein Unrecht widerfahren. Angesichts der Umstände des Einzelfalls habe für das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt eine Ungewissheit darüber bestanden, an wen die NRA das Straßenbauprojekt vergeben würde. Dazu verweist Irland auf das Schreiben der NRA vom 14. Oktober 2003, mit dem das Konsortium EuroLink über die Auswahl der Celtic Roads Group als bevorzugtem Bieter der NRA unterrichtet worden sei. Spätestens seit diesem Zeitpunkt musste SIAC nach Ansicht Irlands bewusst gewesen sein, dass es - von außergewöhnlichen Umständen abgesehen16)16)In der Verfahrenssprache: „except in very exceptional circumstances“. - zu einer Vergabeentscheidung zugunsten der Celtic Roads Group kommen werde. Ausdrücklich schließt sich Irland in diesem Punkt der Argumentation des High Court of Ireland im innerstaatlichen Nachprüfungsverfahren an17)17)Vgl. dazu Urteil SIAC/NRA (oben in Nr. 17 und Fn. 12 dieser Schlussanträge angeführt). (Anm.: Urteil des High Court of Ireland (Richter Kelly) in der Rechtssache SIAC Construction Limited/National Road Authority, [2004] IEHC 128.).

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