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ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 4/2021

Heft 4 v. 15.2.2021

​​Erkenntnisse des BFG

  1. ​ BFG: Vorübergehende Tätigkeit - keine 6-Monatsfrist für steuerfreie Tagesgelder
  2. ​ BFG: Doppelte Haushaltsführung - Erwerbstätigkeit des (Ehe)Partners in nicht üblicher Entfernung vom Familienwohnsitz
  3. ​ BFG: Rechtsanwaltskosten iZm beendetem Dienstverhältnis als Werbungskosten
  4. ​ BFG: Vorobligatorische Pensionskassenleistung
  5. ​ BFG: Freiwillige Abfertigung - Nachweis der Vordienstzeiten für begünstigte Besteuerung
  6. ​ BFG: Vorbereitung auf die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung - keine Familienbeihilfe
  7. ​ BFG: Einbringung - Begriff des zu übertragenden Vermögens iSd § 22 Abs 4 UmgrStG
  8. ​ BFG: Überlassung von Dienstleistungen in Erwartung einer Gegenleistung - Umsatzsteuer
  9. ​ BFG: Vorsteuerabzug trotz nicht mehr gültiger UID-Nummer des Rechnungsausstellers
  10. ​ BFG: Privatstiftung - Errichtung eines Gebäudes auf Grundstück des Stifters
  11. ​ BFG: Berichtigung des Vorsteuerabzuges
  12. ​ BFG: Reverse Charge bei Bauleistungen
  13. ​ BFG: Keine rückwirkende Sanierung eines missglückten Dreiecksgeschäftes
  14. ​ BFG: Keine Rechtsgeschäftsgebühr zusätzlich zur Grunderwerbsteuer
  15. ​ BFG: Keine VwGH-Eingabengebühr bei mangelnder Geschäftsfähigkeit
  16. ​ BFG: Sowohl im Bauland als auch im Grünland liegendes bebautes Grundstück - Ermittlung des Bodenwertes
  17. ​ BFG: GrESt-Bemessungsgrundlage - Kaufpreis geringer als Verkehrswert
  18. ​ BFG: Beilage von Werbematerialien zu Katalogen und Paketen - Werbeabgabepflicht
  19. ​ BFG: Pauschalierte Verwaltungsabgabe bei zollrechtlicher Pflichtverletzung

​​Erkenntnisse des VwGH

  1. ​ Besteuerung von Prämien für Diensterfindungen

​​Erkenntnisse des EuGH

  1. ​ Die steuerliche Neutralität des Anteilstausches erfordert bei Besteuerungsaufschub die Berücksichtigung später in Kraft getretener steuerlicher Begünstigungen
  2. ​ Keine Steuerberatung für Dienstleistungen, die ein Unternehmen einer Bank beim Betrieb von Geldausgabeautomaten erbringt
  3. ​ Mehrwertsteuerbefreiung für Labordiagnostik unabhängig von Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient