vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BFG: Vorsteuerabzug trotz nicht mehr gültiger UID-Nummer des Rechnungsausstellers

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2021/27ÖStZB 2021, 89 Heft 4 v. 15.2.2021

UStG: § 11 Abs 1 Z 3, § 12

Auch wenn eine Rechnung eine nicht mehr gültige UID-Nummer des Rechnungsausstellers enthält, kann der Vorsteuerabzug nicht verweigert werden, wenn an den materiellen Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug nicht gezweifelt wird und eine Identifizierung des Leistungserbringers anhand der nicht mehr gültigen UID-Nummer sichergestellt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte