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Die steuerliche Neutralität des Anteilstausches erfordert bei Besteuerungsaufschub die Berücksichtigung später in Kraft getretener steuerlicher Begünstigungen

Erkenntnisse des EuGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2021/39ÖStZB 2021, 100 Heft 4 v. 15.2.2021

Ertragsteuer

Richtlinie 2009/133/EG : Art 8

UmgrStG: § 16

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