VwGG: § 24a
Ist die Unwirksamkeit einer Eingabe ausschließlich auf die mangelnde prozessuale Handlungsfähigkeit des Beschwerdeführers zurückzuführen, kann in einem solchen Fall eine Gebührenpflicht nicht entstehen.
Seite 95
VwGG: § 24a
Ist die Unwirksamkeit einer Eingabe ausschließlich auf die mangelnde prozessuale Handlungsfähigkeit des Beschwerdeführers zurückzuführen, kann in einem solchen Fall eine Gebührenpflicht nicht entstehen.
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