- EStG 1988 § 2 Abs 5 und Abs 6, §§ 5, 10, § 23 Z 2; BAO §§ 4, 188: Die - rückwirkende - Zurechnung des gesamten Gewinnes eines Wirtschaftsjahres kann - bei unterjähriger Gründung einer atypisch stillen Gesellschaft -
- EStG 1988 § 4 Abs 1, § 5, § 6 Z 3; HGB § 196 Abs 1: Sowohl aufgrund der hrl GoB (§ 5 EStG) als auch nach einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen (§ 4 Abs 1 EStG) dürfen Verbindlichkeiten,
- EStG 1988 § 20 Abs 1 Z 3: Voraussetzungen für Ausnahme vom grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen
- EStG 1972 § 22 Abs 1 Z 1 lit b: Tätigkeit eines Rechtsberaters ist der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes nicht ähnlich
- FLAG § 41 Abs 1, Abs 2 und Abs 3; EStG 1988 § 22 Z 2; HKG idF BGBl 1993/958 § 57 Abs 4 und 5; HKG idF BGBl 1994/661 § 57 Abs 7 und Abs 8: Vorliegen eines Unternehmerrisikos in Zusammenhang mit dem Tatbestandsmerkmal „sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses“
- KStG 1988 § 8 Abs 2; BAO § 167 Abs 2: Für die Beurteilung, ob die Zuwendungen an die Gf als Gesellschafterin der GmbH einem Fremdvergleich standhalten, kann es allein auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, für die die Zuwendungen geleistet wurden, ankommen
- GebG § 17 Abs 1 und 2, § 33 TP 5: Gebührenpflicht bei Bestandvertrag entsteht auch dann, wenn die ziffernmäßige Höhe des Bestandzinses in der Urkunde nicht angeführt ist
- GGG § 18 Abs 1 und Abs 2; ZPO § 187: Einrechnung von entrichteten Pauschalgebühren für Vergleiche gem § 18 Abs 1 und Abs 2 GGG auch bei nur implizit verbundenen Verfahren
- BAO § 108 Abs 4, § 167 Abs 2, § 273 Abs 1 lit b, § 278: Ausführungen über die vwg Kontrolle (Schlüssigkeitsprüfung) betreffend Rechtzeitigkeit der Postaufgabe einer Berufung
- BAO § 211, § 216; ABGB § 905 Abs 2: Gebührentragung bei Überweisung von einer englischen Bank an das FA-Konto bei der PSK
- BAO § 236: Persönliche Unbilligkeit ist ua dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation eines AbgSchuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte
- BAO § 303 Abs 4: Voraussetzung der Herbeiführung eines im Spruch anders lautenden B für Wiederaufnahme des Verfahrens
- BAO § 308: Nur Dispositionsunfähigkeit führt bei Krankheit zu einem Wiedereinsetzungsgrund
- BAO § 308 Abs 1: Versäumung einer Frist als primäre Voraussetzung für Wiedereinsetzungsantrag
- FinStrG § 36 Abs 2: Bel Beh fällt überspannter Sorgfaltsmaßstab bei Prüfung der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabg zur Last