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Auswirkung von Dividenden und Zins­erträgen (einer Holdinggesellschaft) bei Ermittlung des Bruches, der nach Art 19 der Sechsten RL zur Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzuges heranzuziehen ist

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2001/189 Heft 11 v. 1.6.2001

Art 19 Sechste RL 77/388/EWG

1. Dividenden sind nicht die Gegenleistung für eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit des Aktionärs. Dividenden fallen daher nicht in den Anwendungsbereich der MWSt.

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