- EStG 1972 § 6; EStG 1988 § 8 Abs 3: Nicht abnutzbarer Firmenwert im zeitlichen Geltungsbereich des § 6 EStG 1972, wenn derjenige, der einen Firmenwert durch persönliche Leistungen geschaffen hat, im Unternehmen des Erwerbers weiterhin tätig wird
- BAO §§ 250, 236, 212, 212a: Berufung ohne Anfechtungsumfang und Begründung; Unbilligkeit der Einhebung einer Abg; neuerliche Antragstellung nach Zurückweisung eines Aussetzungsantrages;
- EStG 1988 § 6 Z 4; UStG 1972 § 4 Abs 9: Bewertung der Nutzungsentnahme mit dem entsprechenden Anteil an den Betriebsausgaben
- EStG 1972 (1988) § 19 Abs 2, § 31 Abs 5: Zufluß-/Abflußprinzip bei der Veräußerung bestimmter Beteiligungen
- EStG 1988 § 20 Abs 1 Z 2 lit a: Abzugsfähigkeit von Auslandsreisen eines bildenden Künstlers
- EStG 1988 § 22 Z 2 zweiter Teilstrich, § 47 Abs 2; FLAG § 41 Abs 2: Bei der Beurteilung, ob "sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses" vorliegen, ist die fehlende Weisungsgebundenheit fiktiv hinzuzudenken und sodann zu prüfen, ob ein Dienstverhältnis vorliegt
- EStG 1972 § 23 Z 2; GewStG § 1 Abs 2 Z 2, § 12 Abs 3 Z 2, § 24 Abs 2: Zurechnung von Gewinnanteilen erst ab Beginn der Mitunternehmerstellung; Tätigkeit einer Kapitalges als Gewerbebetrieb iSd § 1 Abs 2 Z 2 GewStG
- EStG 1988 § 34: Besuchsfahrten zum Sohn, der bei geschiedener Ehefrau in Italien lebt, sind keine außergewöhnliche Belastung
- FLAG § 41 Abs 2; EStG 1988 § 22 Z 2, § 47 Abs 2: Kein Unternehmerrisiko, wenn Aufwendungen des Gf vom Unternehmen ersetzt werden
- GewStG § 1 Abs 2 Z 2, §§ 64, 65; BAO § 4 Abs 2 Z 2, § 13; EStG 1988 § 6: Ereignisse, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind und am Bilanzstichtag nicht vorhersehbar waren, sind nicht zu berücksichtigen
- KommStG § 3 Abs 1: Kriterien für die Unterscheidung zwischen echten und unechten Mitgliedsbeiträgen für die Bestimmung des KommSt-rechtlichen Unternehmens
- KVG §§ 17 und 18: Der BUSt unterliegt das schuldrechtliche Rechtsgeschäft
- BAO § 184: Bestimmung des Sicherheitszuschlages, wenn nähere Anhaltspunkte für eine gebotene Schätzung nicht zu gewinnen sind
- BAO § 303 Abs 4, § 307 Abs 2; EStG 1972 § 2 Abs 2, § 16 Abs 1 Z 8: Wiederaufnahme des Verfahrens gem § 303 Abs 4 BAO ist auch zulässig, wenn Erhebungen durch ein Verschulden des FA unterblieben sind;
- FinStrG § 33 Abs 1, § 33 Abs 2 lit a, §§ 13, 14, § 29 Abs 3, § 55; BAO § 161, §115: Für einen Rücktritt vom Versuch eines Finanzvergehens ist entscheidend, ob der Versuch beendet oder unbeendet ist
- FinStrG § 33 Abs 2 lit a; UStG 1972 § 19 Abs 2, § 21: Das Finanzvergehen nach §33 Abs 2 lita FinStrG ist bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit der nicht entrichteten Umsatzsteuervorauszahlung vollendet
- Tir GetrStG § 2: Voraussetzung für die Nichteinrechnung des Bedienungsgeldes in die Bemessungsgrundlage der Getränkesteuer