§ 6 EStG 1972
§ 8 Abs 3 EStG 1988
1. Im zeitlichen Geltungsbereich des § 6 EStG 1972 kann der Firmenwert sowohl ein abnutzbares als auch ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut darstellen.
§ 6 EStG 1972
§ 8 Abs 3 EStG 1988
1. Im zeitlichen Geltungsbereich des § 6 EStG 1972 kann der Firmenwert sowohl ein abnutzbares als auch ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut darstellen.